Ende des ewigen Widerrufsrechts – Kritik vom Bundesrat

Ende des ewigen Widerrufsrechts – Kritik vom Bundesrat
03.03.2016149 Mal gelesen
Der Bundesrat kritisiert, dass im Zuge der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie auch das Widerrufsrecht für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen am 21. Juni 2016 erlöschen soll.

Die Ländervertretung hält eine längere Frist von einem Jahr und 14 Tagen, so wie sie bei Neuverträgen vorgesehen ist, für angemessener. Durch die kurze Frist bis zum Juni würden die Verbraucher unverhältnismäßig eingeschränkt.

"Ändern wird sich an dem Gesetz durch die Kritik des Bundesrates vermutlich nichts mehr. Es zeigt aber, dass auch in der Politik Bedenken gegen das kurzfristige Aus für den Widerrufsjoker bestehen", sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt. Auf eine längere Übergangszeit sollten Verbraucher, die ihr Darlehen noch widerrufen möchten, aber nicht hoffen. "Es ist besser jetzt umgehend zu handeln und die verbleibende Zeit für den Widerruf zu nutzen und so nennenswerte Beträge zu sparen. Auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann durch einen erfolgreichen Widerruf zurückgeholt werden", so Dr. Perabo-Schmidt.

In vielen Fällen lässt sich ein Darlehen widerrufen, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und das Darlehen noch Jahre nach Abschuss widerrufbar ist. Viele Gerichte haben in dieser Thematik bereits verbraucherfreundlich entschieden.

Mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist nicht nur das Ende des "ewigen Widerrufrechts" beschlossen worden. Ab dem 21. März 2016 müssen die Geldhäuser bei der Kreditvergabe auch die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden genau prüfen, um sie aufgrund der Darlehensvergabe nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu treiben. Bei Verstößen gegen diese Prüfpflicht durch die Bank besteht für die Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Dr. Perabo-Schmidt: "Das verschafft den Verbrauchern bei hohen Belastungen durch das Darlehen neue rechtliche Möglichkeiten."

Das neue Gesetz führt zwar nicht zu einer Deckelung der Dispozinsen, verschärft aber auch die Pflichten der Banken bei Dispokrediten. Nimmt ein Verbraucher über einen Zeitraum von sechs Monaten seinen Dispokredit zu mindestens 75 Prozent in Anspruch, muss die Bank ihrem Kunden günstigere Kreditmöglichkeiten aufzeigen. Auch hier regt sich die Kritik des Bundesrats, der sowohl eine Deckelung der Überziehungszinsen als auch eine frühere Beratungspflicht der Banken für wünschenswert hält.

Noch können Darlehen widerrufen werden. Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen, bietet die Kanzlei Cäsar-Preller eine kostenlose Erstberatung an. Außerdem bietet die Kanzlei kostenlose Informationsveranstaltungen zum Thema Widerruf an. Der nächste Termin ist am 16. März um 18.30 Uhr in den Kanzleiräumen in Wiesbaden.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

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Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt

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