Darlehensverträge bei der Sparkasse Heidelberg auch nach Verstreichen der Widerrufsfrist noch widerrufbar

Darlehensverträge bei der Sparkasse Heidelberg auch nach Verstreichen der Widerrufsfrist noch widerrufbar
25.02.2016311 Mal gelesen
Widerruf gegenüber der Sparkasse Heidelberg jetzt mit Werdermann | von Rüden durchsetzen und gegebenenfalls hohe Geldsummen einsparen!

Darlehensverträge bei der Sparkasse Heidelberg auch nach Verstreichen der Widerrufsfrist noch widerrufbar

 

Darlehensverträge, die Verbraucher mit der Sparkasse Heidelberg geschlossen haben, sind oft noch heute widerrufbar. Das ist auf das Verwenden fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen durch die Sparkasse Heidelberg zurückzuführen, denn nach aktueller Rechtslage setzt die Widerrufsfrist von Verträgen, die solch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beinhalten, nicht ein. Die Sparkasse Heidelberg muss ihren Darlehensnehmern nun zugestehen, dass diese alte Darlehensverträge noch heute widerrufen können.

 

Sparkasse Heidelberg büßt Vorfälligkeitsentschädigung zugunsten ihrer Verbraucher ein - Möglichkeit zur günstigen Umschuldung

 

Ein später Widerruf, auch von bereits abgewickelten Darlehensverträgen, kann sich auszahlen. Bei einem Widerruf kann das Kreditinstitut keine Ausgleichszahlung für nicht erhaltene Leistungen, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, verlangen. Diese fällt in der Regel bei einer Kündigung eines Vertrages jedoch an, nicht selten handelt es sich dabei um höhere Beträge. Damit geht für Kunden der Sparkasse Heidelberg einher, dass sie sich gerade ohne hohe Kosten von einem Altkredit lösen können. Problemlos könnten jene Darlehensnehmer eine Umschuldung vornehmen und den Altkredit mit hohen Zinsen gegen einen neuen Kredit mit wesentlich niedrigeren Zinsen eintauschen.

 

Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Heidelberg: unschlüssig, unpräzise, mangelhaft

 

All das fußt auf Fehlern, die in den Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Heidelberg zu finden sind. So ließ die Sparkasse Heidelberg ihre Darlehensnehmer zunächst über den Beginn der Widerrufsfrist im Unklaren, indem wichtige Details, die den Fristbeginn begründen, verschwiegen wurden. Dass dem Kunden dadurch die Möglichkeit genommen wurde, seine Rechte bezüglich eines Widerrufs nach Abschluss des Darlehensvertrags einschätzen zu können, wurde billigend in Kauf genommen. Des Weiteren wurden Verbraucher, oftmals juristische Laien, mit unschlüssigen Fußnoten, die auf eine "Einzelfallprüfung" verwiesen, verwirrt. Schon das OLG München hat neben anderen Oberlandesgerichten geurteilt, dass das einer einwandfreien Widerrufsbelehrung widerspricht. Einer einwandfreien Widerrufsbelehrung widersprechend waren noch weitere inhaltliche Unklarheiten in den Belehrungen der Sparkasse Heidelberg, etwa ein überflüssiger Absatz zu "finanzierten Geschäften". Der Bundesgerichtshof hat derartige Zusätze, die nicht erforderlich sind, bereits für unzulässig erklärt (Az. I ZR 55/00). Die Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Heidelberg haben somit mehrfach gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot verstoßen.

Vertrauensschutz für die Sparkasse Heidelberg geht verloren

 

Die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen, die die Sparkasse Heidelberg in ihren Darlehensverträgen um das Jahr 2005 verwendet hat, ist ihr auch voll anzulasten. Das rührt daher, dass das gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung von der Sparkasse Heidelberg missachtet, zumindest aber nur in abgeänderter Form übernommen wurde. Ergänzungen, andere Formatierungen und vor allem andere Formulierungen führen dazu, dass die Schutzwirkung des gesetzlichen Musters für die Sparkasse Heidelberg verloren gegangen ist. Deswegen muss sich die Sparkasse Heidelberg für die Fehler in den Belehrungen voll verantworten.

 

Sparkassen, deren Widerrufsbelehrungen ähnliche Fehler enthielten:

 
  • Nord-Ostsee Sparkasse
  • Stadtsparkasse Dortmund
  • Sparkasse Bochum
  • Sparkasse Bodensee
  • Sparkasse Hildesheim
  • Kreissparkasse Mittelsachsen
  • Sparkasse Neuss
  • Sparkasse Mainz
  • Sparkasse Hamm
 

Gesetzesentwurf lässt "ewigen" Widerruf von Darlehen bei der Sparkasse Heidelberg unmöglich werden

 

Kunden der Sparkasse Heidelberg sollten zügig reagieren: ein vom schwarz-roten Bundeskabinett auf den Weg gebrachter Gesetzesentwurf sieht vor, die Möglichkeit eines späten, bzw. "ewigen" Widerrufs abzuschaffen und eine absolute Widerrufsfrist, auch für Verträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, einzuführen. Der Gesetzesentwurf wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Juni 2016 verabschiedet, womit die Tür zur günstigen Umschuldung für immer geschlossen wäre.

 

Widerruf von Darlehensverträgen bei der Sparkasse Heidelberg mit Werdermann | von Rüden jetzt durchsetzen

 

Die Geltendmachung eines solch "ewigen" Widerrufsrechts bedarf einem geschulten juristischen Auge, Erfahrung und Geschick. Unumgänglich ist juristischer Rat. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden umfasst ein Team hochqualifizierter, junger Anwälte, die auf diesem Gebiet seit längerer Zeit bundesweit Mandate betreut und die Rechte von Verbrauchern gegenüber Kreditinstituten durchsetzt. Als besonderen Service bietet Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit.

 

Weitere Informationen unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Einschätzung

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

  

Mehr zu dem Thema: