Widerruf von Darlehen: Bundestag berät über das Aus für den Widerrufsjoker

Widerruf von Darlehen: Bundestag berät über das Aus für den Widerrufsjoker
16.02.2016136 Mal gelesen
Der Deutsche Bundestag könnte am 18. Februar das Aus für den Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehen beschließen. Der Bundestag berät dann über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Die Regierung plant, bei der Umsetzung des Gesetzes auch Altverträge einzubeziehen. Die Folge wäre, dass das sog. "ewige" Widerrufsrecht bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen drei Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes erlischt. "Voraussichtlich wäre dann der Widerruf von Altverträgen nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich", sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Allgemein wird davon ausgegangen, dass das Aus für den Widerrufsjoker beschlossen wird. Bis dahin ist der Widerruf von Immobiliendarlehen immer noch möglich. "Die Verbraucher sollten jetzt allerdings handeln", so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt. An den Voraussetzungen für einen Widerruf hat sich nichts geändert. Hat die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann das Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden, da die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde. Durch einen erfolgreichen Widerruf kann der Verbraucher von den anhaltend niedrigen Zinsen profitieren und günstig umschulden.

"Gerade vor dem Hintergrund, dass der Widerrufsjoker schon bald Geschichte sein könnte, muss auch damit gerechnet werden, dass die Kreditinstitute einen Widerruf nicht so ohne weiteres akzeptieren und möglicherweise auf Zeit spielen werden. Davon sollten sich die Verbraucher nicht entmutigen lassen. Denn die Rechtslage ist in der Regel eindeutig", sagt Dr. Perabo-Schmidt. Weicht die von der Bank verwendete Widerrufsbelehrung formal oder inhaltlich von der jeweils gültigen Musterbelehrung ab, kann in vielen Fällen das Darlehen widerrufen werden. "Den wichtigsten Argumenten der Banken wie z.B. der Verwirkung des Widerrufsrechts oder der treuwidrigen Ausübung des Widerrufsrechts haben verschiedene Gerichte inzwischen den Zahn gezogen, so dass die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf in der Regel gut stehen. Das gilt auch, wenn der Kredit bereits vorzeitig abgelöst wurde. Dann kann die Vorfälligkeitsentschädigung zumeist zurückverlangt werden", erklärt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen, bietet die Kanzlei Cäsar-Preller eine kostenlose Erstberatung an. Außerdem ist die Kanzlei Cäsar-Preller Mitglied der Arbeitsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de Termine für Informationsveranstaltungen zum Thema Widerruf von Darlehen finden Sie hier: http://www.jetzt-widerrufen.de/Veranstaltungen

 

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