BHW Bausparkasse AG belehrte jahrelang fehlerhaft über Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen

BHW Bausparkasse AG belehrte jahrelang fehlerhaft über Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen
13.02.2016309 Mal gelesen
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BHW Bausparkasse AG belehrte jahrelang fehlerhaft über Widerruf zu Verbraucherdarlehensverträgen - Altkredite sind noch heute widerrufbar

Ab dem Jahre 2004 informierte die BHW ihre Kreditnehmer fehlerhaft über die Möglichkeiten eines Widerrufs. Nach heute noch geltendem Recht beginnt die Widerrufsfrist eines Kreditvertrages nicht zu laufen, wenn der Verbraucher beim Abschluss eines Darlehensvertrags nicht oder nur unzureichend über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Dies führt somit zu einem sogenannten "ewigen Widerrufsrecht". Entsprechende Verträge von Darlehensnehmern sind dann noch nach mehreren Jahren widerrufbar.


Günstige Umschuldung durch "Widerrufsjoker"

Kreditnehmer können durch einen Widerruf ihres Darlehensvertrags viel Geld sparen. Möchte ein Kreditnehmer seinen Darlehensvertrag kündigen um sich von einem Altkredit mit hohen Zinsen zu lösen, fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Eine solche Entschädigung kann das Kreditinstitut für ausbleibende Leistungen vom Kreditnehmer verlangen. Mit der Option seinen Darlehensvertrag bei der BHW jedoch noch heute zu widerrufen, entsteht die Möglichkeit einer günstigen Umschuldung für den Kreditnehmer. Der Darlehensvertrag wird durch einen Widerruf Stück für Stück rückabgewickelt. Verbraucher können außerdem durch einen Wechsel auf einen neuen Kredit mit einem viel niedrigeren Zinssatz viel Geld sparen. Dadurch, dass Kreditnehmer der BHW noch heute ihre abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufen können, entsteht für sie ein sogenanntes "ewiges Widerrufsrecht", welches auch als "Widerrufsjoker" bezeichnet wird.


Das "ewige Widerrufsrecht" soll bereits im Juli 2016 enden

Am 27.01.2016 hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der schon bald eine Ausübung des "ewigen Widerrufsrechts" unmöglich macht. Mithin entfällt dann der "Widerrufsjoker" für Verbraucher. Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, dass das "ewige Widerrufsrecht" nicht mehr aufgrund fehlerhaft erfolgter Widerrufsbelehrungen möglich sein soll. Darüber hinaus soll die Ausübung des Widerrufsrechts für einen in der Vergangenheit geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag am 21.06.2016 letztmalig möglich sein. Die Zeit rennt - nutzen Sie ihren "Widerrufsjoker" solange es noch möglich ist.

Widerrufsbelehrungen entsprechen nicht dem gesetzlichen Muster - Vertrauensschutz entfällt

Die BHW wich ab 2004 in ihren Widerrufsbelehrungen jahrelang von der vom Gesetzgeber geforderten äußeren Form ab. Notwendige Zwischenüberschriften wurden in der Widerrufsbelehrung beispielsweise einfach weggelassen. Dadurch entstehen inakzeptable Unklarheiten für den Verbraucher, da dieser nicht eindeutig erkennen kann, welche Rechte und Pflichten im Fall eines Widerrufs auf ihn zukommen. Da die verwendeten Widerrufsbelehrungen der BHW nicht dem gesetzlichen Muster entsprechen, verliert die BHW den Vertrauensschutz des Gesetzgebers und die enthaltenen Fehler können somit der BHW zugerechnet werden.


Fehlende Deutlichkeit bei Angaben in Widerrufsbelehrungen der BHW

Nicht nur, dass die BHW ab 2004 in ihren Widerrufsbelehrungen vom gesetzlich vorgeschriebenen Muster abgewichen ist - darüber hinaus belehrte die BHW ihre Kreditnehmer auch unzureichend und fehlerhaft über die Widerrufsmöglichkeiten und deren Folgen. Durch unklare Angaben über den Beginn der Widerrufsfrist und schwammige Formulierungen wurde der Verbraucher ungenügend informiert. Das verstößt jedoch gegen das Deutlichkeitsgebot aus § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F.. Weiterhin wurden Formulierungen genutzt, die auf gesetzliche Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches verweisen und sich Darlehensnehmern ohne tiefgreifende juristische Kenntnisse nicht erklären. Obwohl die BHW Bausparkasse die gesetzliche Pflicht hat, ihre Kunden im Vorfeld angemessen über alle wichtigen Vertragsdetails, insbesondere über die Möglichkeiten des Widerrufs und den damit verbundenen Folgen, aufzuklären, hat das Kreditinstitut dies unterlassen.

Aufgrund dieses Verstoßes der BHW gegen das Deutlichkeitsgebot in Darlehensverträgen ist für Kreditnehmer das sog. "ewige Widerrufsrecht" begründet worden. Kredite können im zutreffenden Fall also auch nach mehreren Jahren noch durch den Verbraucher widerrufen werden.

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