ING DiBa – Darlehensverträge wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch nach Jahren widerrufbar

ING DiBa – Darlehensverträge wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch nach Jahren widerrufbar
09.02.2016209 Mal gelesen
ING DiBa verwendete jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Deshalb noch heute Darlehensvertrag mit Hilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden widerrufen und viel Geld sparen.

ING DiBa - Darlehensverträge wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch nach Jahren widerrufbar

Weil die ING DiBa über Jahre, vor allem 2008 und 2009, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendete, sind Darlehensverträge, die Verbraucher mit ihr geschlossen haben auch noch nach vielen Jahren widerrufbar. Das geltende Recht sieht für solche Fälle nämlich vor, dass keine Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Stattdessen haben Verbraucher dann ein "ewiges" Widerrufsrecht.

 

Günstige Gelegenheit zur Umschuldung von teurem Kredit bei der ING DiBa

Dieses "ewige" Widerrufsrecht bietet für Kunden der ING DiBa eine günstige Gelegenheit zur Umschuldung. Anders als bei einer Kündigung fällt bei einem Widerruf nämlich keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung an die ING DiBa an. Dadurch können sich Darlehensnehmer ohne wirkliche Kosten von ihrem Altvertrag bei der ING DiBa lösen und einen günstigen, weil zinsarmen Neukredit abschließen. Auf diese Weise lassen sich beachtliche Summen in Höhe von einigen Tausend Euro einsparen.

 

Erhebliche Abweichungen vom gesetzlichen Muster in Widerrufsbelehrungen der ING DiBa

Bedingung dafür ist aber, dass das Kreditinstitut, hier die ING DiBa, nicht das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrungen verwendete, sondern in nicht unerheblicher Weise davon abwich. Denn ansonsten würde das Vertrauen der ING DiBa in die Richtigkeit des Musters des Gesetzgebers geschützt (sog. "Vertrauensschutz"). Indem die ING DiBa aber im Hinblick auf die Frist anders als das Muster darüber belehrte, diese beginne nicht "vor Eingang bei der ING DiBa", und auch einen Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts aufnahm, wich sie in nicht unerheblicher Weise vom Muster ab. Sie genießt deshalb keinen Vertrauensschutz.

 

Fristbeginn für Kunden der ING DiBa überhaupt nicht berechenbar

Das Verwenden der Formulierung, die Frist beginne "nicht vor Eingang bei der ING DiBa", begründet wohl auch einen Fehler der Widerrufsbelehrungen der ING DiBa. Denn dadurch ist der Fristbeginn für den Kunden völlig unberechenbar, weil er nicht wirklich weiß und erfährt, wann genau die Vertragsunterlagen tatsächlich bei der ING DiBa eingehen. Das wird aber nicht der Anforderung gerecht, dass der Darlehensnehmer ganz genau und eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist zu informieren ist.

 

Auch Hinweis zum vorzeitigem Erlöschen des Widerrufsrechts in Widerrufsbelehrungen der ING DiBa ein Fehler

Die Belehrungen der ING DiBa enthielten den Hinweis, dass das Widerrufsrecht ggf. vorzeitig erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. Diese Regelung spiegelt eine Norm (§ 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB alte Fassung) wieder, die bei Verbraucherdarlehensverträgen aber gerade keine Anwendung findet (§ 312d Abs. 5 BGB alte Fassung). Insofern ist der Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen wohl fehlerhaft.

 

Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

 
  • AXA Krankenversicherung AG 2010
  • Commerzbank 2010
  • DKB 2006 bis 2007
  • DSL Bank 2006 bis 2010
  • Frankfurter Volksbank eG 2009
  • Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt 2005
  • Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) 2005
  • Landesbank Saar 2005 bis 2008
  • UmweltBank AG 2010
  • Volksbank Mittelhessen eG 2008

Bundeskabinettbeschluss gefährdet Widerrufsrecht von Kunden der ING DiBa

Eine absolute Frist wie bspw. bei Fernabsatzverträgen kannte das deutsche Recht für Verbraucherdarlehensverträge bislang nicht. Nun gefährdet aber ein vom Bundeskabinett am 27.1.2016 abgesegneter Gesetzesentwurf die Institution des "ewigen" Widerrufsrechts. Denn wenn dieses Gesetz verabschiedet wird, wird zeitnah eine absolute Widerrufsfrist im Gesetz normiert. Für Altfälle - bspw. also auch in Fällen wie dem hier im Hinblick auf die ING DiBa geschilderten - wird dann der 21.6.2016 als Stichtag für die letztmögliche Ausübung des Widerrufsrechts festgelegt. Dementsprechend müssen Verbraucher schleunigst tätig werden.

 

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