Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig ohne Vorfälligkeitsentschädigung
03.02.2016165 Mal gelesen
Gesetzliche Anforderungen an Widerrufsbelehrungen nicht eingehalten - etliche Darlehensverträge widerrufbar

Zahlreiche Banken und Sparkassen in Deutschland erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zu Immobiliendarlehensverträgen. Kreditinstitute wie die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sind verpflichtet, ihre Kunden bei Abschluss eines Kreditvertrags schriftlich über das Recht zu belehren. Das taten zwar die meisten Kreditgeber, jedoch sehr oft nur unzureichend. So wohl auch die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig.

Gerichte bemängeln Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot, also die Forderung nach Verständlichkeit für Laien, oder fehlende Informationen, umständliche Formulierungen oder verwirrende Zusätze.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann die gänzliche Ungültigkeit der Belehrung zur Folge haben. Und das ist das Einfallstor für einen juristischen Kniff, der Verbrauchern viel Geld einsparen kann: Darlehensnehmer können aufgrund der fehlerhaften Belehrungen noch nach jahrelanger Laufzeit ihre Kredite widerrufen. Denn die gewöhnliche Frist von 14 Tagen beginnt ohne ordnungsgemäße Belehrung nicht zu laufen. Durch einen erfolgreichen Widerruf haben Darlehensnehmer die Chance, vom niedrigen Zinsniveau zu profitieren und attraktiv umzuschulden.

Zinsniveau als Anreiz für Ablösung des Darlehens der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig

Derzeit stehen die Zinsen auf einem rekordverdächtig niedrigen Stand. Für von fehlerhaften Belehrungen betroffene Darlehensnehmer der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig bietet das die Möglichkeit, eine Menge Geld durch Umschuldung zu sparen. Der Widerruf aufgrund fehlerhafter Belehrungen der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig macht eine Umschuldung erst richtig attraktiv. Denn die andere Möglichkeit, das Darlehen abzulösen - die vorzeitige Kündigung - ist an einen hohen Preis gebunden: Die meisten Geldgeber fordern für die Kündigung vor Ablauf der Zinsbindung eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe dieser Zahlung hängt von der Darlehenssumme ab. Sie kann jedoch beträchtliche Ausmaße ausnehmen und so die Einsparung durch Zinssenkungen zu Nichte machen. Bei einem Widerruf kann eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht gefordert werden.

Zeit für Widerruf der Kredite der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig läuft ab

Allerdings droht voraussichtlich bereits dieses Jahr das Ende des unbefristeten Widerrufsrechts. Eine Gesetzesänderung soll bei ihrer Umsetzung eine Höchstfrist für den Widerruf von Immobiliendarlehen einführen. Auch Altdarlehen sollen betroffen sein:  So soll der 21. Juni 2016 als letzter Tag festgelegt sein, an dem alte Immobiliendarlehensverträge widerrufen werden können. Wenn Sie mit dem Gedanken eines Widerrufs Ihres Kredits der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig spielen, sollten Sie zeitnah die Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen veranlassen.

Stadt- und Kreissparkasse Leipzig gab Beginn der Widerrufsfrist nicht präzise genug an

Ob eine Widerrufsbelehrung die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung erfüllt, lässt sich stets nur anhand des konkreten Einzelfalls entscheiden. Dennoch gibt es Fehler, die häufig zu finden sind. So belehrte die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig ihre Kunden beispielsweise um das Jahr 2008 herum mit der Angabe zum Beginn der Widerrufsfrist: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung". Allerdings ist diese Belehrung über den Fristbeginn nicht präzise genug. Auch der BGH entschied bereits mehrfach, dass die Verwendung dieser Formulierung nicht die Anforderungen an eine deutliche Belehrung erfüllt. Die verwendete Belehrung könnte die Kunden der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig davon abhalten, ihr Widerrufsrecht auszuüben. Denn diese Information hilft den Kunden nicht, den Fristbeginn tatsächlich zu bestimmen. Die Darlehensnehmer können nicht erkennen, ob auch andere Kriterien außer dem Erhalt der Belehrung ausschlaggebend sind und welche das gegebenenfalls wären.

Irreführende Hinweise zu einer möglichen Wertersatzpflicht in den Belehrungen der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig

Zudem finden sich in den Widerrufsbelehrungen der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Informationen zu einer eventuellen Wertersatzpflicht des Kunden. Diese Wertersatzpflicht soll dann eintreten, wenn die Kunden der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig "die Leistung nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren" können. Die Regelung ergibt jedoch ihrem rechtlichen Zweck nach bei Darlehen keinen Sinn, da die Leistung die ausgezahlte Darlehenssumme ist. Die Kunden der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig werden mit Informationen konfrontiert, die die Folgen des Widerrufs in einem negativen Licht darstellen könnten und sie daher von der Widerrufserklärung abhalten könnten.

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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.

Weitere Informationen zum Widerruf gegenüber der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig finden Sie unter: https://www.wvr-law.de/kreissparkasse-leipzig-widerruf