Widerruf als Möglichkeit, sich von Darlehen der BHW Bausparkasse zu lösen

Widerruf als Möglichkeit, sich von Darlehen der BHW Bausparkasse zu lösen
14.01.2016444 Mal gelesen
Umschuldung durch Widerrufsjoker

Das Zinsniveau, zu dem derzeit Immobiliendarlehen angeboten werden, liegt deutlich unter der Zinslast von älteren Krediten von vor ein paar Jahren. Kreditnehmer, die aufgrund der Laufzeit an Altdarlehen gebunden sind, zahlen teilweise mehr als das Dreifache an Zinsen. Bei Krediten, die eine größere Finanzierung sichern sollen, kann dieser Unterschied mehrere Tausend Euro ausmachen. Daher suchen viele Darlehensnehmer, nach einem Weg attraktiv umzuschulden.

Das ist zwar durch eine Kündigung des Kredits vor Fälligkeit möglich. Allerdings müssen die Kunden das teuer bezahlen. Denn Kreditinstitute wie die BHW verlangen für eine vorzeitige Kündigung fast immer eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Diese macht oft den finanziellen Vorteil der Zinsersparnis zunichte und daher die Kündigung wirtschaftlich sinnlos.

Widerruf des Immobiliendarlehens der BHW als Ausstiegsoption ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Doch zahlreiche Kreditnehmer, die zu überwiegend privaten Zwecken ihr Darlehen aufnahmen, können sich mit einer anderen Möglichkeit behelfen. Denn Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, durch das sie den Darlehensvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen können. Zwar beträgt die gewöhnliche Frist zur Erklärung des Widerrufs 14 Tage nach Vertragsschluss. Allerdings setzt das voraus, dass die Darlehensnehmer ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Belehrte die Bank nur unzureichend, kann der Widerruf des Darlehens auch heute noch erklärt werden. Bei etlichen Banken, so wohl auch der BHW Bausparkasse, finden sich fehlerhafte Belehrungen. Durch den Widerruf können Kunden der BHW die Vorfälligkeitsentschädigung sparen und somit wirtschaftlich sinnvoll refinanzieren.

Abschaffung des "ewigen" Widerrufsrechts steht möglicherweise noch dieses Jahr bevor

Kunden der BHW, die einen späten Widerruf erwägen, sollten sich allerdings möglichst zeitnah für eine Prüfung ihrer Vertragsunterlagen entscheiden. Der Gesetzgeber hat vor, das zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht abzuschaffen. Im Juni soll zum letzten Mal die Möglichkeit bestehen, Altdarlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 zu widerrufen. Wer sichergehen möchte, noch vor dem Ablauf der Frist von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können, sollte die Prüfung des Darlehensvertrags der BHW Bausparkasse in naher Zukunft veranlassen.

BHW Bausparkasse gab Fristbeginn für Rückabwicklungsansprüche undeutlich an

Die BHW Bausparkasse belehrte ihre Kreditnehmer zutreffend darüber, dass durch einen Widerruf Rückgewährpflichten ausgelöst werden. Zu der Frist, innerhalb derer die Pflicht der Rückgewähr erfüllt werden muss, schreibt die BHW: "Mit der Widerrufserklärung beginnt die den Verzug mit einer Zahlungsverpflichtung auslösende Frist von 30 Tagen zu laufen." Doch diese bereits sehr schwer verständliche Beschreibung der Frist ist für Verbraucher nicht eindeutig genug. Denn sie lässt nicht erkennen, dass die Frist für Rückzahlungsverpflichtungen der Kunden der BHW bereits mit der Absendung der Widerrufserklärung, jedoch für die BHW erst mit Zugang der Erklärung bei der Bank beginnt.

Daher können Kunden der BHW Bausparkasse nicht sicher berechnen, ab wann sie die Bank in Verzug setzen können bzw. wann sie selbst in Verzug geraten.

Ungenaue Angabe des Fristbeginns des Widerrufs in Belehrungen der BHW Bausparkasse

Zudem gab die BHW auch den Beginn der Widerrufsfrist ungenau an. Sie belehrte ihre Kunden folgendermaßen: "Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der schriftlicher Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages ausgehändigt wurde." Kunden der BHW könnten diese Formulierung allerdings falsch verstehen. Denn die Angabe kann auch so verstanden werden, die Widerrufsfrist werde unabhängig von der Vertragserklärung des Verbrauchers bereits durch den bloßen Zugang des von einer Widerrufsbelehrung begleiteten Vertragsangebots der BHW Bausparkasse in Gang gesetzt.

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Ob eine Widerrufsbelehrung die Anforderungen an eine umfassende und eindeutige Belehrung erfüllt, kann nicht pauschal, sondern stets nur anhand des konkreten Einzelfalls bestimmt werden. Verbraucher, die an einem Widerruf ihres Darlehensvertrags der BHW interessiert sind, sollten die Hilfe von Experten in Anspruch nehmen. Unsere im Verbraucherrecht erfahrenen Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden können Ihnen dank vertiefter Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung bei der Sichtung der Erfolgsaussichten sowie der juristischen Fundierung des Widerrufs helfen. Die Anwälte der Kanzlei bieten Darlehensnehmern eine kostenlose Erstbegutachtung ihrer Unterlagen der BHW Bausparkasse an.

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Weitere Informationen zum Thema Widerruf gegenüber der BHW Bausparkasse erhalten Sie unter:

https://www.wvr-law.de/bhw-bausparkasse-ag-informierte-darlehensnehmer-fehlerhaft-ueber-deren-widerrufsrecht/

https://www.wvr-law.de/bhw-bausparkasse-ag-laesst-darlehensnehmern-durch-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-unfreiwillig-guenstige-ausstiegschance/

https://www.wvr-law.de/bhw-bausparkasse-ag-teure-kredite-noch-nach-jahren-durch-widerruf-loswerden/

https://www.wvr-law.de/bhw-bausparkasse-ag-verwendet-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-widerrufsjoker-fuer-darlehensnehmer/

https://www.wvr-law.de/bhw-bausparkasse-ag-verwendete-von-2005-bis-2007-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-widerruf-noch-heute-moeglich/

https://www.wvr-law.de/bhw-eine-bausparkasse-mit-fehlerhaften-widerrufsbelehrungen/