Refinanzierung durch Widerruf bei Frankfurter Sparkasse ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Refinanzierung durch Widerruf bei  Frankfurter Sparkasse ohne Vorfälligkeitsentschädigung
08.01.2016365 Mal gelesen
Kunden der Frankfurter Sparkasse, die nach einem Weg suchen, aus ihrem Altdarlehen auszusteigen ohne die kündigungsbedingte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, könnten in ihren Widerrufsbelehrungen fündig werden.

Etliche Widerrufsbelehrungen zu Verbraucherimmobilienkrediten sind unzureichend. Die Fehler der Banken, so vermutlich auch der Frankfurter Sparkasse, öffnen Verbrauchern die Tür, zu niedrigeren Zinsen zu refinanzieren ohne auf eine Kündigung des Darlehens zurückgreifen zu müssen.

Gesetzliche Hintergründe des Widerrufs des Darlehens bei der Frankfurter Sparkasse

Seit dem 1. November 2002 sind Banken wie die Frankfurter Sparkasse verpflichtet, ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht zu Verbraucherimmobiliendarlehen schriftlich zu belehren. Zur Unterstützung wurden Musterbelehrungen herausgegeben, an denen sich die Kredithäuser hätten orientieren können. Hätten die Banken diese eins zu eins inhaltlich wie gestalterisch übernommen, könnten sie sich auf die Schutzwirkung des Musters berufen. Die meisten Banken, so auch die Frankfurter Sparkasse, änderten die Muster jedoch ab, sodass etliche Belehrungen fehlerhaft sind. Für Verbraucher ist das ein Vorteil. Denn der Bundesgerichtshof entschied, dass der Widerruf nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss erklärt werden muss, wenn die Bank unzureichend belehrte. Der Widerruf für betroffene Verträge kann auch heute noch erklärt werden.

Der große Vorteil, auf das Widerrufsrecht zurückgreifen zu können, zeigt sich bei einem wirtschaftlichen Vergleich mit der vorzeitigen Kündigung des Darlehens. Kündigen Bankkunden ihre Kreditverträge vor Ablauf der Zinsbindung, fordern Banken eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung kann mehrere Tausend oder Zehntausend Euro umfassen. Diese Zahlung gleicht den Vorteil der Zinsersparnis der Umschuldung aus. Widerruft ein Verbraucher seinen Darlehensvertrag bei der Frankfurter Sparkasse, muss er diese Ausgleichszahlung nicht leisten.

Mit Vertragsprüfung des Darlehens bei der Frankfurter Sparkasse nicht zu lange warten

Bereits zahlreiche Kreditnehmer nutzten erfolgreich die Möglichkeit, ihren Darlehensvertrag zu widerrufen. Nun sieht es allerdings so aus, dass diese Möglichkeit bereits in wenigen Monaten nicht mehr bestehen wird. Denn eine Gesetzesänderung soll für Darlehen aus der Zeit zwischen 2002 und 2010 den 21. Juni 2016 als letztmöglichen Zeitpunkt für den Widerruf festsetzen. Kreditnehmer sollten deshalb nicht lange warten, ihre Vertragsunterlagen prüfen zu lassen. Verbraucher könnten sonst angesichts der aktuell sehr günstigen Zinsen für Neudarlehen und der voraussichtlichen Gesetzesänderung viel Geld verschenken.

Verwirrende Fußnote zum Fristbeginn in Widerrufsbelehrungen der Frankfurter Sparkasse

Auch Widerrufsbelehrungen der Frankfurter Sparkasse, beispielsweise aus der Zeit um das Jahr 2009, enthalten angreifbare Stellen. So fügte die Frankfurter Sparkasse der Belehrung über die zweiwöchige Widerrufsfrist eine zusätzliche Fußnote an mit dem Hinweis "Bitte Widerrufsfrist im Einzelfall prüfen". Die Frankfurter Sparkasse adressierte mit der Aufforderung zwar ihre Mitarbeiter. Es ist jedoch nicht ersichtlich, wieso die Fußnote in der Ausfertigung für die Darlehensnehmer verblieb. Eine solche Fußnote kann in den Kunden der Frankfurter Sparkasse Unsicherheit hinsichtlich des Fristbeginns erwecken, da sie annehmen könnten, die Frist selbst im Einzelfall prüfen zu müssen. Denn die Formulierung richtet sich nicht erkennbar an die Mitarbeiter. Im Gegenteil könnte die formale Gestaltung des Hinweises sogar nahelegen, den Verbraucher anzusprechen. Der sachliche Inhalt der Fußnote ist nämlich trotz seiner Stellung am Ende Bestandteil des Textes. Die Annahme, selbst die Frist im Einzelfall prüfen zu müssen, könnte in den Kunden der Frankfurter Sparkasse den Eindruck hervorrufen, die Prüfung ihres Einzelfalls könnte die Frist verkürzen oder verlängern. Das schafft unnötige Unklarheit.

Widerruf des Darlehens bei der Frankfurter Sparkasse von Experten begleiten lassen

Ob eine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist, kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Jeder Widerrufserklärung sollte eine umfassende rechtliche Prüfung der Belehrung vorausgehen. Es sollte nicht vergessen werden, dass der Widerruf nicht eingeführt wurde, um sich in Zeiten niedriger Zinsen vom Vertrag zu lösen. Daher hängt ein erfolgreicher Widerruf von einem professionellen Vorgehen gegenüber der Bank und einer handfesten juristischen Argumentation ab. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden besitzen jahrelange Erfahrung im Bankrecht und begleiteten bereits zahlreiche Mandanten bei ihrem Ausstieg aus dem Darlehensvertrag. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen der Frankfurter Sparkasse an.

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Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet

Weitere Informationen zum Widerruf und der Frankfurter Sparkasse finden Sie unter:

https://www.wvr-law.de/frankfurter-sparkasse-verwendete-ueber-jahre-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-noch-heute-widerruf-moeglich/

https://www.wvr-law.de/frankfurter-sparkasse-widerruf/