Bank muß Bearbeitungskosten erstatten: Keine Verjährung

Bank muß Bearbeitungskosten erstatten: Keine Verjährung
19.11.2015145 Mal gelesen
Auch in neueren Darlehensverträgen werden unwirksame Bearbeitungskosten vereinbart. In einem von MAACK Recht & Steuern, Hamburg - Recklinghausen - Chemnitz, betriebenen Fall wurde die Erstattung von Bearbeitungskosten von über 1.000 Euro durchgesetzt.

Das Besondere an dem Fall war, dass es sich um einen relativ jungen Vertrag handelte. Der Bankkunde hatte den Vertrag erst in 2013 abgeschlossen. Häufig finden sich Bearbeitungskosten in Verträgen, die älter sind. Hier kann das Problem bestehen, dass bereits eine Verjährung eingetreten ist. Auch wenn die Vereinbarung von Bearbeitungskosten unwirksam ist, kann der Bankkunde keine Rückforderung mehr geltend machen. Der Vertrag ist zu alt, die Rückforderung ist verjährt.

Wie der jetzt durch das Amtsgericht in Düsseldorf ausgeurteilte Vertrag zeigt, haben Banken aber auch noch in neueren Verträgen solch unwirksame Regelungen über Bearbeitungskosten getroffen. Für Verbraucher ist es häufig schwierig einzuschätzen, ob für ihren Vertrag bereits eine Verjährung eingetreten ist. Hier kann eine Beratung durch eine auf das Bankrecht spezialisierte Anwaltskanzlei häufig schnell für Klarheit sorgen.

In dem jetz entschiedenen Fall hatte der Bankkunde zunächst selbst versucht, die Sache zu regulieren. Die Bank wurde durch den Kunden aufgefordert, die Bearbeitungsgebühen zu erstatten. Die Bank lehnte jedoch eine Regulierung ab. Erst nach der Klageeinreichung durch die Anwälte von MAACK Recht & Steuern zeigte die Bank sich einsichtig. Während des Gerichtsverfahrens erkannte die Bank die Forderung an. Das Gericht verkündete daraufhin ein entsprechendes Urteil. Die bislang angefallenen Rechtsanwaltskosten wurden dabei von der Bank auch noch zum größten Teil übernommen.

Sind in einem Darlehensvertrag Bearbeitungskosten ausgewiesen, können Sie über unser Kontaktformular weitergehende Unterstützung erhalten.

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MAACK Recht & Steuern hat sich auf die Gebiete Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Zu jedem dieser Gebiete erreichen Sie einen fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Kanzlei ist sowohl rechtlich, als auch steuerrechtlich ausgerichtet. Durch die Verzahnung von rechtlicher und steuerrechtlicher Bearbeitung können Problemstellungen ganzheitlich bearbeitet werden. Problemstellungen, die sowohl die Rechtsberatung, als auch die Steuerberatung betreffen, können daher nachhaltig gelöst werden. Rechtsberatung wird seit mehr als 25 Jahren durchgeführt.

Die Kanzlei ist an drei Standorten vertreten, in Recklinghausen (NRW), Chemnitz (Sachsen) und Hamburg. Besprechungstermine werden darüber hinaus auch in Essen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, und München wahrgenommen. Die Kanzlei ist Mitglied in der Advounion, einem Verbund von rund 2.000 Rechtsanwälten. Durch MAACK Recht & Steuern werden sowohl Einzelverfahren, als auch Großverfahren betreut. So wurden Großverfahren mit bis zu 500 Vorgängen gegen ein Anlageunternehmen betreut. Die Betreuung geschädigter Kapitalanleger führen wir seit 1991 durch und sind daher im Bereich der fehlgeschlagenen Kapitalanlagen wohl eine der am längsten tätigen Kanzleien in Deutschland.Zu den Großverfahren , die wir betreut haben bzw. laufend betreuen, gehören u.a. Göttinger Gruppe, WBG (Wohnungsbaugesellschaft Leipzig), S & K, INFINUS, PROKON