Ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus Ihrem Darlehen bei der Volksbank Mittelhessen

Kredit und Bankgeschäfte
19.10.2015222 Mal gelesen
Widerruf Ihres Kredits bei der Volksbank Mittelhessen

Sind Sie an einen teuren Baufinanzierungskredit gebunden und wünschen sich eine Option, aus dem Vertrag zu kommen, ohne der Bank tausende Euro an Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen? Die im Bankrecht erfahrenen Anwälte der Kanzlei Werdermann ? von Rüden führen eine kostenlose Erstbegutachtung ihres Vertrags durch.

Die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden - mit einem Widerruf des Kredits bei der Volksbank Mittelhessen ist das möglich

Bankkunden, die ihre Kreditverträge bei Banken vor der Fälligkeit kündigen wollen, stoßen häufig auf das gleiche Hindernis. Sie werden von ihren kreditgebenden Banken dazu angehalten, eine enorme Summe Geld zu zahlen, um aus dem Vertrag zu kommen. Diese Summe ist gerade in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr hoch. Aber privat handelnden Darlehensnehmern bleibt nicht nur die Möglichkeit, die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen oder in den sauren Apfel zu beißen und den Vertrag durchzuführen. Denn für Verbraucher gibt es oftmals einen anderen Weg: einen Widerruf. Der Widerruf hat für die Kunden den enormen Vorteil, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht anfällt.

Gewöhnlich beträgt die Frist zur Ausübung des Widerrufs zwar nur zwei Wochen nach Vertragsschluss. Aber diese beginnt nicht zu laufen, wenn die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Recht, den Vertrag zu widerrufen, belehrt. Denn dann könnte der Verbraucher von seiner Möglichkeit, den Vertrag in Ruhe zu überdenken, abgehalten werden. Als Ausgleich erhält er die Chance, auch nach langer Zeit nach Vertragsschluss widerrufen.

Zeit für Ausübung des Widerrufsrechts wird knapp: Bundesregierung will Juni 2016 als letzten Termin festsetzen

Leider sitzt aktuell den betroffenen Kunden die Zeit im Nacken: Für Juni 2016 ist eine Gesetzesänderung geplant. Diese sieht vor, dass am 20. Juni 2016 der letzte Tag für die Ausübung des Widerrufsrechts ist. Eine zeitnahe Prüfung des Vertrags durch Experten ist zu empfehlen.

Volksbank Mittelhessen belehrte ungenau über die Widerrufsfolgen

"Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllen.", heißt es in Belehrungen der Volksbank Mittelhessen aus dem Jahr 2010. Das scheint auf den ersten Blick für rechtlich ungeschulte Darlehensnehmer eine vollständige und zutreffende Information zu sein. Allerdings ist beides nicht zwingend richtig: Zutreffend ist dieser Hinweis nur dann, wenn "Willenserklärung" als Widerrufserklärung gedeutet wird. Das ist jedoch logisch nicht zwingend. Der Verbraucher könnte auch dahingehend fehlgeleitet werden, dass er seine Willenserklärung zum Vertragsschluss als ausschlaggebend betrachtet. Damit hätte er die ausbezahlte Darlehenssumme bereits 30 Tage nach Vertragsschluss zurückzuzahlen. Offensichtlich würde eine solche - nicht fern liegende - Auslegung vielen Bankkunden den Widerruf unmöglich machen. Vollständig ist dieser Teil der Belehrung ebenfalls nicht. Denn der Kunde weiß zwar nun genau über die für ihn geltende Frist Bescheid. Über eine mögliche Frist für die Volksbank sagt die Widerrufsbelehrung allerdings nichts. Das möglicherweise am meisten ausschlaggebende Kriterium für die Finanzplanung des Kunden - wann er seine Zahlungen an die Bank erstattet bekommt - fehlt somit. Die Kriterien einer vollumfänglichen Belehrung erfüllt das nicht.

Kostenlose Erstbegutachtung Ihrer Vertragsunterlagen durch die Kanzlei Werdermann ? von Rüden

Wollen Sie Ihre Chance vor dem Ablauf der Frist 2016 nutzen und prüfen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist? Kanzlei Werdermann ? von Rüden bietet Verbrauchern eine kostenlose Erstprüfung. Denn für rechtlich unerfahrene Darlehensnehmer sind die meisten Fehler schwer zu finden. Noch schwieriger ist es allerdings, die Erfolgschancen verschiedener Fehler einzuschätzen oder einen möglichen Widerstand der Bank zu überwinden. Die bundesweit im Bankrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Werdermann ? von Rüden konnten jedoch schon vielen Verbrauchern zu einem erfolgreichen Widerruf verhelfen.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet

5.Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

 

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet

Für weitere Informationen besuchen Sie die Website: https://www.wvr-law.de/