BGH entscheidet zu Gunsten von Lehman Anlegern
BGH entscheidet zu Gunsten von Lehman Anlegern
Der BGH hat erstmals einem Opfer der Lehman-Pleite Schadensersatz zugestanden.
Wenn eine Bank in der Produktinformation für Lehman-Anleihen "100 % Kapitalschutz am Laufzeitende" verspreche, diese Zusage aber in gesonderten Basisprospekt zurücknehme, haftet die Bank für den dem Anleger entstandenen Schaden.
Im Basisprospekt, der dem Kunden nicht ausgehändigt worden war, räumte sich die Bank ein Sonderkündigungsrecht etwa bei Insolvenz ein und verwies darauf, dass der Rückzahlungsbetrag dann bei Null liegen könnte.