Vorzeitige Darlehensablösung – ist die Vorfälligkeitsentschädigung vermeidbar – Bankenrecht aktuell, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Kredit und Bankgeschäfte
18.08.20081732 Mal gelesen

Bei Immobilienfinanzierungen kann es vorkommen, dass wegen einer günstigeren Umfinanzierung oder der Veräußerung der Immobilie vor vollständiger Rückführung des Darlehens, die finanzierende Bank für den durch die vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrages entstandenen finanziellen Verlust eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. In einem Fall, den das Landgericht München I (AZ: 16 HK O 22814/05) zu entscheiden hatte, gelang es einer Darlehennehmerin die zunächst - um den Verkauf der sichernden Immobilie nicht zu gefährden - gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erfolgreich gegenüber der Bank zurückzufordern. Streitgegenständlich hatte die Klägerin durch den Verkauf der für die Kredite sichernden Immobilie ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Ablösung der Darlehen. Der Erwerber bot sich, bei mindestens gleicher Bonität, der Bank als Ersatzkreditnehmer an. Dennoch wollte die Bank auf den Vorschlag der Darlehensnehmerin nicht eingehen, wohl weil sie ein noch besseres Geschäft bei zwischenzeitlich gestiegenen Zinsen witterte. Das Gericht entschied, das es der Bank zumutbar gewesen wäre, mit dem Erwerber als Ersatzkreditnehmer vorlieb zu nehmen und sich auf diese Weise schadlos zu halten. Auf einen Anspruch der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung erkannten die Richter in diesem Fall nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.