Widerrufsjoker bietet Ausweg aus Darlehen in Schweizer Franken

Widerrufsjoker bietet Ausweg aus Darlehen in Schweizer Franken
13.03.2015224 Mal gelesen
Am 16. Januar 2015 veröffentlichte die Deutsche Presseagentur diese Nachricht: Die Frankenfreigabe schockiere hunderttausende Kreditnehmer in einigen Ländern Ost- und Südosteuropas. Grund sei das rasante Wachstum der Raten für Hypothekenkredite.

Doch auch in Deutschland gibt es Betroffene, den en die unerwartete Freigabe des Schweizer Franken erhebliche Probleme bereitet, berichten die mzs Rechtsanwälte, eine Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Düsseldorf. Die aktuelle Entwicklung des Schweizer Franken verschärft die Situation derer noch, die sich seinerzeit mit Darlehen in CHF in Investitionen gewagt haben und die sich heute als wenig erträglich oder sogar als komplettes Bankrott-Geschäft erwiesen haben - wie etwa zahlreiche Schiffsfonds.

Unrentable Investitionen - und nun noch teurere Raten
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Arne Podewils: "Für diese Mandanten von uns war es ein Glück, die Verträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auch noch nach Jahren widerrufen zu können. Zwar sind es nicht selten wohlhabende Personen, die sich auf solche Fremdwährungsdarlehen einlassen, aber auch dort gilt: Wer sich verspekuliert, dessen Existenz steht mitunter auf dem Spiel." Wer seit Jahren für Finanzgeschäfte drauf zahle, weil sie nicht laufen und die Kredite nicht durch die spekulierten Erträge gedeckt werden, bei dem komme durch die Freigabe des Schweizer Franken jetzt nicht selten noch Zehntausende Euro Schulden dazu, weil die Ratenzahlungen gestiegen sind oder die fällige Kreditrückzahlung um 20 % höher. Diese Darlehen dienten beispielsweise zur Finanzierung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen oder zur Investition in Schiffsfonds - beides Investitionsmodelle, die sich oft genug als Blase entpuppten.

Drei Fälle, in denen der Widerrufsjoker half
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Arne Podewils der mzs Rechtsanwälte erstritt jüngst am 12. Januar 2015 ein Urteil vor dem LG Hamburg (AZ 301 O 96/14). Dem nach müssen seinem Mandanten aufgrund des erfolgreichen Widerrufs 66.800 € plus Zinsen zurückgezahlt werden. Zudem wurde festgestellt, dass er der Bank keine Zinsen oder Tilgungsraten für den 2008 geschlossenen Darlehensvertrag über 64.620 CHF schuldet. Auch das LG Aachen entschied am 13.11.2014 (AZ 1 O 185/13), dass der mzs - Mandant seine größtenteils mit Schweizer Franken finanzierte Kapitallebensversicherung und seine Beteiligung an einem Investmentfonds widerrufen und somit rückabwickeln kann. Hier ging es um rund 47.000 €. Das Kapitalanlagemodell war ihm als "System-Rente" angeboten worden. "Leider zeigte sich schon bald, dass die Erträge aus der Kapitallebensversicherung nicht ausreichten, um die laufenden Darlehenszinsen zu bedienen", erläutert Podewils. Hinzu kam, dass die Auszahlungen aus der Rentenversicherung reduziert wurden, die steuerlichen Vorteile ebenfalls verschwanden und nun auch noch die als sicher geltende Fremdwährung ihre Kursbindung verlor. Nach dem Urteil die Erleichterung: Nun bekommt er das bisher gezahlte Geld zurück. In einem dritten Urteil, das im November 2013 (4 O 550/12) verkündet wurde, hatte der Mandant eine sogenannte "Sicherheits-Kompakt-Rente" der Schnee-Gruppe abgeschlossen. Eine Kapitallebensversicherung und eine Rentenversicherung sollten mit einem Darlehen von insgesamt 260.595 Schweizer Franken finanziert werden. Auch dies konnte nach dem gerichtlichen Urteil rückabgewickelt werden und der Mandant erhält sein eingebrachtes Eigenkapital abzüglich der Weichkosten, insgesamt fast 28.000 €, zurück. Weil ihm eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorgelegt worden war.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen - ein Formfehler, der dafür sorgt, dass die Widerrufsfrist auch noch nach Jahren nicht abläuft. "Als Rechtsfolge des Widerrufes hat der Darlehensnehmer zudem nicht das Währungsrisiko zu tragen", ergänzt Podewils.

Der Widerrufsjoker bietet einen Ausweg aus den unliebsam gewordenen Darlehen und das öfter als man glaubt, denn nach einer Entscheidung des BGH gelten nahezu alle Widerrufsbelehrungen, die zwischen Herbst 2002 und 2010 an die Bankkunden gegangen sind, als fehlerhaft.


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