Darlehen der ING diba: Wann kann ein Widerruf weiterhelfen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Darlehen der ING diba: Wann kann ein Widerruf weiterhelfen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
02.03.2015228 Mal gelesen
Ist ein Widerruf des eigenen Kreditvertrags möglich? Die Kunden vieler Kreditinstitute – darunter auch zahlreiche Kunden der ING diba – wollen wissen, ob sie widerrufen können. Eine einfach Antwort auf diese Frage ist allerdings nicht möglich.

Wenn ein Kreditnehmer sich von einem Darlehen lösen möchte, dann kann dies aus verschiedenen Gründen geschehen. Da eine Kündigung oder eine rasche Zurückzahlung bisweilen zu unerfreulichen Vorfälligkeitsentschädigungen führen, ist der Widerruf für Kreditnehmer zu einer interessanten Option geworden. Zumal in den Medien über dieses Thema in den vergangenen Monaten berichtet wurde. Der ING diba wurde hierbei besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Dass dies zum Nachdenken bei nicht wenigen ihrer Kunden geführt hat, zeigen die sehr zahlreichen Anfragen von Kunden dieses Kreditinstituts an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Doch was kann ein Widerruf genau bewirken? Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist seit einigen Jahren im Gesetz festgeschrieben. Dem Verbraucher wird beim Abschluss bestimmter Vertrag von Gesetzes wegen die Möglichkeit gegeben, sich durch einen Widerruf von dem Vertrag lösen. Dieses Recht wird einem Verbraucher auch bei einem Darlehensvertrag zugestanden. Ein wirksamer Widerruf "beseitigt" den Vertrag und der Kredit wird - mit gewissen Einschränkungen - so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Beispielsweise entfällt nach einem wirksamen Widerruf die vertragliche Grundlage für Vorfälligkeitsentschädigungen. Insofern unterscheidet sich ein Widerruf von einer Kündigung, bei welcher der bestehende Vertrag (mitsamt aller Regelungen) beendet wird.

 

Der zentrale rechtliche Ansatzpunkt ist eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung. Denn ein Widerruf ist nicht beliebig lange möglich, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Daher wurde beim Vertragsabschluss so gut wie immer eine schriftliche Widerrufsbelehrung unterzeichnet. Ist die Widerrufsfrist abgelaufen ist ein wirksamer Widerruf nicht mehr möglich. Doch trotz der schriftlichen Widerrufsbelehrung ist nicht ohne weiteres sofort ersichtlich, ob die Widerrufsfrist zu laufen begann und ob sie bereits abgelaufen ist. Denn Fehler in der Widerrufsbelehrung verhindern den Friststart.

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verhindern, dass Widerrufsfrist abläuft

 

Prüfungen von ING diba-Widerrufsbelehrungen durch Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen zeigten, dass nicht jeden dieser Belehrungen den hohen Anforderungen gerecht wird. Beispielsweise wurde in einigen Widerrufsbelehrungen der ING diba darauf verwiesen, dass die Widerrufsfrist "frühestens" mit dem Erhalt der Belehrung oder dem Eingang des Darlehensvertrags beginne. Doch eine solche unbestimmte Zeitangabe hinterlässt Zweifel, wann die Frist konkret zu laufen begann. Bereits solche Unsicherheiten können einen wirksamen Start einer (eigentlich) zweiwöchigen Frist in Frage stellen. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist.

 

Ob eine ING diba-Widerrufsbelehrung tatsächlich nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, kann allerdings erst im Rahmen einer rechtlichen Prüfung bewertet werden. Denn die Bank setzte im Lauf der Zeit verschiedene Widerrufsbelehrungen ein, die unterschiedlich rechtlich zu bewerten sind. Wenn ING DiBa-Kunden wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Die ausschließlich im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigen Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas haben für interessierte Kreditnehmer eine Internetseite mit weiterführenden Informationen ins Leben gerufen: www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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