Deutsche Bank-Kredit – Kann der Widerruf auch bei einem Fremdwährungsdarlehen funktionieren?

Deutsche Bank-Kredit – Kann der Widerruf auch bei einem Fremdwährungsdarlehen funktionieren?
26.02.2015347 Mal gelesen
Kreditwiderrufe sind für nicht wenige Kunden der Deutschen Bank eine interessante Option. Wegen des Höhenflug des Schweizer Franken ist dies auch Kreditnehmern mit Fremdwährungsdarlehen eine Überlegung wert. Doch wann kann ein Widerruf weiterhelfen?

Die Frage, ob der alte Kredit widerrufen werden kann oder nicht, stellen sich zahlreiche Kreditnehmer. Aus diesem Grund wandten sich bereits zahlreiche Kreditnehmer an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, um eine rechtliche Bewertung ihres Falles zu erhalten- darunter auch Kunden der Deutschen Bank. Da die Deutsche Bank ihren Kunden Fremdwährungsdarlehen anbot (insbesondere die lange Zeit als günstig bewerteten Schweiz-Franken-Kredite), ist der Widerruf auch diese Bankkunden zu einem interessanten Thema geworden.

 

Schweizer-Franken-Kredit und Widerruf?

 

Mit einem Widerruf wendet sich der Kreditnehmer gegen den ursprünglichen Abschluss des Kreditvertrags. Dieses Recht wird einem Verbraucher gesetzlich zugestanden. Da es auf den Vertragsschluss ankommt, ist die Währung des Kredits für den Widerruf an und für sich irrelevant. . Es kommt bei einem (deutschen) Kreditvertrag nicht darauf an, ob das Darlehen in Euro oder CHF geführt wird. Daher ist ein Widerruf auch bei einem mit einem deutschen Kreditinstitut abgeschlossenen Fremdwährungsdarlehen möglich. Dennoch ist bei jedem Kreditvertrag gesondert zu fragen, ob dieser jetzt noch widerrufen werden kann.

 

Denn ein Widerruf kann nur innerhalb einer zeitlich begrenzten Frist wirksam erklärt werden. Eine nicht unerhebliche Hürde, da die Vertragsabschlüsse bisweilen Jahre zurückliegen. Zudem wurde bei Vertragsabschluss meist eine Widerrufsbelehrung unterzeichnet, in welcher der Kreditnehmer auf das zeitlich begrenzte Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Damit die zeitlich begrenzte Widerrufsfrist jedoch ablaufen kann, muss diese in Gang gesetzt werden. Und dies wird verhindert, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen und von der Rechtsprechung formulierten Anforderungen genügt. Dies kann der Fall sein, wenn die Belehrung zum Beispiel nicht genau genug über den konkreten Fristbeginn informiert. Mit anderen Worten: Enthält die von der Deutschen Bank verwendete Widerrufsbelehrung Fehler, dann ist ein Widerruf auch über den in der Belehrung abgedruckten Zeitraum hinaus möglich.

 

Ob ein konkreter Kredit der Deutschen Bank widerrufen werden kann, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Zwar greifen Kreditinstitute meist auf standardisierte Vordrucke zurück, allerdings wurden im Lauf der Zeit unterschiedliche Vordrucke eingesetzt. Zudem gibt es auch unterschiedliche Arten von Darlehen, die teilweise rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Aus diesem Grund können auch Beispiele für erfolgreich widerrufene Darlehensverträge und Gerichtsurteile zum Widerruf nur in tatsächlich identischen Fällen weiterhelfen - selbst wenn es sich ebenfalls um einen Kreditvertrag der Deutschen Bank handelt.

 

Einzelfall entscheidet - denn "den" Kreditvertrag mit "der" Widerrufsbelehrung der Deutschen Bank gibt es nicht

 

Was bedeutet dies für Kreditnehmer, die einen Widerruf ihres Kredits bei der Deutschen Bank ins Auge gefasst haben? Zunächst sollte bedacht werden, dass es sich dem Widerruf zwar um eine wichtige Option handelt - um eine in allen Fällen funktionierende Lösung handelt es sich dennoch nicht. Wenn Kreditnehmer wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Die ausschließlich im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigen Kanzleien Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas haben für interessierte Kreditnehmer eine Internetseite mit weiterführenden Informationen ins Leben gerufen: www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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