Widerruf Sparda-Kredit – Wann kann der Widerruf erfolgreich sein?

Widerruf Sparda-Kredit – Wann kann der Widerruf erfolgreich sein?
20.02.2015298 Mal gelesen
Der Widerruf von „alten“ Kreditverträgen ist für die Kunden zahlreicher Kreditinstitute zu einer interessanten Option geworden. Auch verschiedene Sparda-Banken müssen sich hiermit befassen. Doch wann kann ein Widerruf Erfolg haben? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Der Widerruf von Altkrediten ist eine beliebte Option bei Kreditnehmern. Immerhin kann Widerruf ein "einfacher" Ausweg aus einem Kreditvertrag sein. Dementsprechend interessieren sich die Kunden zahlreicher Kreditinstitute dafür, ob ihr Darlehen widerrufen werden kann - auch für Kreditnehmer, die über einen Vertrag mit einer der verschiedenen Sparda-Banken verfügen. Dennoch handelt es sich bei dem Widerruf nicht um eine Patentlösung. Wann kann ein Widerruf weiterhelfen?

 

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist seit einigen Jahren im Gesetz festgeschrieben. Dem Verbraucher wird beim Abschluss bestimmter Vertrag von Gesetzes wegen die Möglichkeit gegeben, sich durch einen Widerruf von dem Vertrag lösen. Dieses Recht wird einem Verbraucher auch bei einem Darlehensvertrag zugestanden. Ein wirksamer Widerruf "beseitigt" den Vertrag und der Kredit wird - mit gewissen Einschränkungen - so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Beispielsweise entfällt nach einem wirksamen Widerruf die vertragliche Grundlage für Vorfälligkeitsentschädigungen. Insofern unterscheidet sich ein Widerruf von einer Kündigung, bei welcher der bestehende Vertrag (mitsamt aller Regelungen) beendet wird.

 

Der zentrale rechtliche Ansatzpunkt ist eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung. Denn ein Widerruf ist nicht beliebig lange möglich, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Daher wurde beim Vertragsabschluss so gut wie immer eine schriftliche Widerrufsbelehrung unterzeichnet. Ist die Widerrufsfrist abgelaufen ist ein wirksamer Widerruf nicht mehr möglich. Doch trotz der schriftlichen Widerrufsbelehrung ist nicht ohne weiteres sofort ersichtlich, ob die Widerrufsfrist zu laufen begann und ob sie bereits abgelaufen ist. Denn Fehler in der Widerrufsbelehrung verhindern den Friststart.

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verhindern, dass Widerrufsfrist abläuft


Bei Prüfungen von Sparda-Widerrufsbelehrungen durch Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen zeigte sich, dass in häufig verwendeten Vertragsvordrucken Ansatzpunkte zu finden sind. So befinden sich in einer Widerrufsbelehrung zwei mögliche Dauern, wie lange die Widerrufsfrist dauern kann. (einen Monat oder zwei Wochen). Entsprechende Vertragsvordrucke wurden beispielsweise von der Sparda Baden-Württemberg eG oder der Sparda-Bank Ostbayern eingesetzt. Solche "Auswahlmöglichkeiten", wann die Widerrufsfrist konkret zu laufen beginnt, verhindern jedoch einen Friststart.

 

Ob eine Sparda-Widerrufsbelehrung tatsächlich nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, kann allerdings erst im Rahmen einer rechtlichen Prüfung bewertet werden. Denn die Bank setzte im Lauf der Zeit verschiedene Widerrufsbelehrungen ein, die unterschiedlich rechtlich zu bewerten sind. Wenn Sparda-Kunden wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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