Widerruf ING diba-Kredit – Wann kann der Widerruf erfolgreich sein?

Widerruf ING diba-Kredit – Wann kann der Widerruf erfolgreich sein?
18.02.2015365 Mal gelesen
Der Widerruf von „alten“ Kreditverträgen ist für die Kunden zahlreicher Kreditinstitute zu einer interessanten Option geworden. Auch die ING diba muss sich mit damit befassen. Doch wann kann ein Widerruf überhaupt „funktionieren“? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Kann der "alte" Kredit widerrufen werden? Diese konkrete Frage beschäftigte bereits die Kunden zahlreicher Kreditinstitute. Denn ein Widerruf kann ein "einfacher" Ausweg aus einem Kreditvertrag zu sein - immerhin wird in nicht wenigen Medienberichten auf die Widerrufbarkeit von Darlehen eingegangen. Die ING diba zählte hierbei zu jene Banken, deren Darlehensverträgen besondere mediale Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Dass dies zum Nachdenken bei zahlreichen ING diba-Kunden geführt hat, zeigen die sehr zahlreichen Anfragen von Kunden dieses Kreditinstituts an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Doch was kann ein Widerruf genau bewirken? Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist seit einigen Jahren im Gesetz festgeschrieben. Dem Verbraucher wird beim Abschluss bestimmter Vertrag von Gesetzes wegen die Möglichkeit gegeben, sich durch einen Widerruf von dem Vertrag lösen. Dieses Recht wird einem Verbraucher auch bei einem Darlehensvertrag zugestanden. Ein wirksamer Widerruf "beseitigt" den Vertrag und der Kredit wird - mit gewissen Einschränkungen - so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Beispielsweise entfällt nach einem wirksamen Widerruf die vertragliche Grundlage für Vorfälligkeitsentschädigungen. Insofern unterscheidet sich ein Widerruf von einer Kündigung, bei welcher der bestehende Vertrag (mitsamt aller Regelungen) beendet wird.

 

Der zentrale rechtliche Ansatzpunkt ist eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung. Denn ein Widerruf ist nicht beliebig lange möglich, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Daher wurde beim Vertragsabschluss so gut wie immer eine schriftliche Widerrufsbelehrung unterzeichnet. Ist die Widerrufsfrist abgelaufen ist ein wirksamer Widerruf nicht mehr möglich. Doch trotz der schriftlichen Widerrufsbelehrung ist nicht ohne weiteres sofort ersichtlich, ob die Widerrufsfrist zu laufen begann und ob sie bereits abgelaufen ist. Denn Fehler in der Widerrufsbelehrung verhindern den Friststart.

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verhindern, dass Widerrufsfrist abläuft

 

Prüfungen von ING diba-Widerrufsbelehrungen durch Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen zeigten, dass nicht jeden dieser Belehrungen den hohen Anforderungen gerecht wird. Beispielsweise wurde in einigen Widerrufsbelehrungen der ING diba darauf verwiesen, dass die Widerrufsfrist "frühestens" mit dem Erhalt der Belehrung oder dem Eingang des Darlehensvertrags beginne. Doch eine solche unbestimmte Zeitangabe hinterlässt Zweifel, wann die Frist konkret zu laufen begann. Bereits solche Unsicherheiten können einen wirksamen Start einer (eigentlich) zweiwöchigen Frist in Frage stellen. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist.

 

Ob eine ING diba-Widerrufsbelehrung tatsächlich nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, kann allerdings erst im Rahmen einer rechtlichen Prüfung bewertet werden. Denn die Bank setzte im Lauf der Zeit verschiedene Widerrufsbelehrungen ein, die unterschiedlich rechtlich zu bewerten sind. Wenn ING DiBa-Kunden wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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