Kredite und Schweizer Franken-Darlehen der Deutschen Bank und Widerruf – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Kredite und Schweizer Franken-Darlehen der Deutschen Bank und Widerruf – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
16.02.2015246 Mal gelesen
Der Widerruf von Krediten ist auch im Jahr 2015 nicht wenige Kunden der Deutschen Bank eine Überlegung wert. Seit dem Kurssprung des Schweizer Franken ist diese Option auch bei CHF-Krediten der Deutschen Bank interessant geworden.

Kann ein bestimmter Kreditvertrag widerrufen werden oder nicht? Diese Frage stellen sich zahlreiche Kreditnehmer. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen melden sich unentwegt Bankkunden, die eine rechtliche Bewertung ihres Falles möchten - darunter auch Kunden der Deutschen Bank. Doch was kann mit einem Widerruf konkret bewirkt werden? Der Widerruf unterscheidet sich von einer Kündigung des Kreditvertrags.

 

Mit einem Widerruf wendet sich der Kreditnehmer gegen den ursprünglichen Abschluss des Kreditvertrags. Dieses Recht wird einem Verbraucher gesetzlich zugestanden. Dennoch ist bei jedem Kreditvertrag gesondert zu fragen, ob dieser jetzt noch widerrufen werden kann. Denn ein Widerruf kann nur innerhalb einer zeitlich begrenzten Frist wirksam erklärt werden. Eine nicht unerhebliche Hürde, da die Vertragsabschlüsse bisweilen Jahre zurückliegen. Zudem wurde bei Vertragsabschluss meist eine Widerrufsbelehrung unterzeichnet, in welcher der Kreditnehmer auf das zeitlich begrenzte Widerrufsrecht hingewiesen wurde.

 

Damit die zeitlich begrenzte Widerrufsfrist jedoch ablaufen kann, muss diese in Gang gesetzt werden. Und dies wird verhindert, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen und von der Rechtsprechung formulierten Anforderungen genügt. Dies kann der Fall sein, wenn die Belehrung zum Beispiel nicht genau genug über den konkreten Fristbeginn informiert. Mit anderen Worten: Enthält die von der Deutschen Bank verwendete Widerrufsbelehrung Fehler, dann ist ein Widerruf auch über den in der Belehrung abgedruckten Zeitraum hinaus möglich.

 

Schweizer-Franken-Kredit und Widerruf?

 

Da die Deutsche Bank in manchen Fällen auch Kredite in Schweizer Franken (CHF) gewährte, kann der Widerruf nach dem Kurssprung Mitte Januar 2015 auch bei diesen Krediten interessant sein. Denn der Ansatzpunkt Widerruf knüpft an den Abschluss des Darlehensvertrags an. Es kommt daher bei einem (deutschen) Kreditvertrag nicht darauf an, ob das Darlehen in Euro oder CHF notiert.

 

Doch unabhängig davon, in welcher Währung der Kredit aufgenommen wurde, müssen die Unterlagen überprüft werden, wenn es um einen Widerruf eines bestimmten Vertrags geht. Zwar greifen Kreditinstitute meist auf standardisierte Vordrucke zurück, allerdings wurden im Lauf der Zeit unterschiedliche Vordrucke eingesetzt. Zudem gibt es auch unterschiedliche Arten von Darlehen, die teilweise rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Aus diesem Grund können auch Beispiele für erfolgreich widerrufene Darlehensverträge und Gerichtsurteile zum Widerruf nur in tatsächlich identischen Fällen weiterhelfen - selbst wenn es sich ebenfalls um einen Kreditvertrag der Deutschen Bank handelt.

 

Was bedeutet dies für Kreditnehmer, die einen Widerruf ihres Kredits bei der Deutschen Bank ins Auge gefasst haben? Zunächst sollte bedacht werden, dass es sich dem Widerruf zwar um eine wichtige Option handelt - um eine in allen Fällen funktionierende Lösung handelt es sich dennoch nicht. Wenn Kreditnehmer wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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