Volksbank-Kredit in Schweizer Franken: Kann ein Widerruf weiterhelfen?

Volksbank-Kredit in Schweizer Franken: Kann ein Widerruf weiterhelfen?
04.02.2015299 Mal gelesen
Nach dem sprunghaften Anstieg des CHF-Kurses ist der Widerruf von Kreditverträgen für einige Kreditnehmer zu einer interessanten Option geworden – denn Volksbanken vergaben auch Schweizer-Franken-Kredite. Doch auch bei Euro-Krediten wollen Volksbank-Kunden wissen, ob sie widerrufen können.

Das Interesse von Kreditnehmern an der Möglichkeit, Krediten zu widerrufen, ist für ist auch Jahr 2015 noch groß. Für die Kunden verschiedener Kreditinstitute ist der Widerruf nach wie vor ein Thema - auch die Kunden von unterschiedlichen Volksbanken fragen sich, ob ihr Kredit widerrufen werden kann. Dies legen zumindest die bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen unvermindert eingehenden Anfragen nahe. Auch Kunden der Deutschen Bank überlegen sich, ob sie sich durch einen Widerruf von ihrem Darlehen trennen können. Da einige Volksbank-Kunden über Kredite in Schweizer Franken (CHF) verfügen, kann sich für sie nach dem Kurssprung Mitte Januar 2015 ebenfalls die Fragestellen, ob sie sich von ihrem (deutschen) Darlehen trennen können.

 

Widerruf setzt beim Vertragsschluss mit der Bank an

 

Mit einem Widerruf wendet sich der Kreditnehmer gegen den ursprünglichen Vertragsschluss mit dem (deutschen) Kreditinstitut. Da es auf den Kreditvertrag ankommt, ist das Widerrufsrecht nicht davon abhängig, in der Kredit in Euro oder Schweizer Franken ausbezahlt wurde. Dennoch ist bei jedem Kreditvertrag zu fragen, ob dieser jetzt noch widerrufen werden kann. Denn ein Widerruf kann nur innerhalb einer zeitlich begrenzten Frist wirksam erklärt werden. Eine nicht unerhebliche Hürde, da die Vertragsabschlüsse bisweilen Jahre zurückliegen. Zudem unterzeichneten Volksbank-Kunden in den allermeisten Fällen eine Widerrufsbelehrung, in der auf das zeitlich begrenzte Widerrufsrecht hingewiesen wurde.

 

Damit die zeitlich begrenzte Widerrufsfrist jedoch ablaufen kann, muss diese in Gang gesetzt werden. Und dies wird verhindert, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler enthält und beispielsweise nicht genau genug über den konkreten Fristbeginn informiert. Mit anderen Worten: Enthält die von der jeweiligen Volksbank verwendete Widerrufsbelehrung Fehler, dann ist ein Widerruf auch über den in der Belehrung abgedruckten Zeitraum hinaus möglich.

 

Dennoch kann in der Praxis erst nach einer rechtlichen Prüfung des konkreten Kreditvertrags und der weiteren Unterlagen festgestellt werden, ob ein konkreter Vertrag widerrufbar ist oder nicht. Zwar greifen Kreditinstitute meist auf standardisierte Vordrucke zurück, allerdings wurden im Lauf der Zeit unterschiedliche Vordrucke eingesetzt. Zudem gibt es auch unterschiedliche Arten von Darlehen, die teilweise rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Aus diesem Grund können auch Beispiele für erfolgreich widerrufene Darlehensverträge und Gerichtsurteile zum Widerruf nur in tatsächlich identischen Fällen weiterhelfen- selbst wenn es sich ebenfalls um einen Kreditvertrag der Deutschen Bank handelt.

 

Ob ein bestimmter Vertrag widerrufen werden kann, kann nur im Einzelfall belastbar geklärt werden


Wenn sich Volksbank-Kunden einen Widerruf überlegen, dann sollte sie bedenken, dass es sich dem Widerruf zwar um eine wichtige Option handelt - um eine in allen Fällen funktionierende Patentlösung handelt es sich dennoch nicht. Wenn Kreditnehmer wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889                                                     

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.widerrufsrecht-anwalt.de