Deutsche Bank-Darlehen: Wann kann der Widerruf eines Kunden Erfolg haben?

Deutsche Bank-Darlehen: Wann kann der Widerruf eines Kunden Erfolg haben?
27.01.2015347 Mal gelesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen ist für Bankkunden zu einer beliebten Option geworden - auch bei Kunden der Deutschen Bank. Dennoch ist der Widerruf keine „Patentlösung“ für alle Fälle. Doch in welchen Fällen kann ein Widerruf funktionieren? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Der Widerruf von Krediten ist für die Kunden verschiedener Banken auch im Jahr 2015 noch von großem Interesse. Dies legen zumindest die bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen unvermindert eingehenden Anfragen wegen dieses Themas nahe. Auch Kunden der Deutschen Bank überlegen sich, ob sie sich durch einen Widerruf von ihrem Darlehen trennen können. Da die Deutsche Bank in manchen Fällen auch Kredite in Schweizer Franken (CHF) gewährte, kann der jüngste Kurssprung ebenfalls zu einem Nachdenken über das Darlehen führen.

 

Doch wann bzw. wie lange kann ein Darlehen überhaupt widerrufen werden? Eine berechtigte Frage, wenn bei dem oftmals Jahre zurückliegenden Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung unterzeichnet wurde, in der auf das zeitlich begrenzte Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Und tatsächlich kann ein Widerruf nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist.

 

Damit die zeitlich begrenzte Widerrufsfrist jedoch ablaufen kann, muss diese in Gang gesetzt werden. Und dies wird verhindert, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler enthält und beispielsweise nicht genau genug über den konkreten Fristbeginn informiert. Mit anderen Worten: Enthält die von der Deutschen Bank verwendete Widerrufsbelehrung Fehler, dann ist ein Widerruf auch über den in der Belehrung abgedruckten Zeitraum hinaus möglich. Dieser Ansatzpunkt ist auch unabhängig davon, ob das Darlehen in Euro oder CHF aufgenommen wurde.

 

Einzelfall entscheidet, ob Widerruf möglich ist

 

Dennoch kann in der Praxis erst nach einer rechtlichen Prüfung des konkreten Kreditvertrags und der weiteren Unterlagen festgestellt werden, ob ein konkreter Vertrag widerrufbar ist oder nicht. Zwar greifen Kreditinstitute meist auf standardisierte Vordrucke zurück, allerdings wurden im Lauf der Zeit unterschiedliche Vordrucke eingesetzt. Zudem gibt es auch unterschiedliche Arten von Darlehen, die teilweise rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Aus diesem Grund können auch Beispiele für erfolgreich widerrufene Darlehensverträge und Gerichtsurteile zum Widerruf nur in tatsächlich identischen Fällen weiterhelfen- selbst wenn es sich ebenfalls um einen Kreditvertrag der Deutschen Bank handelt.

 

Was bedeutet dies für Kreditnehmer, die einen Widerruf ihres Kredits bei der Deutschen Bank ins Auge gefasst haben? Zunächst sollte bedacht werden, dass es sich dem Widerruf zwar um eine wichtige Option handelt - um eine in allen Fällen funktionierende Patentlösung handelt es sich dennoch nicht. Wenn Kreditnehmer wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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