Widerruf von Darlehen der Sparda Bank: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Widerruf von Darlehen der Sparda Bank: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
23.01.2015338 Mal gelesen
Wie die Kunden von vielen Kreditinstituten erwägen auch Kunden, die einen Darlehen bei einer Sparda-Bank aufnahmen, eine Widerruf. Und einige der verwendeten Verträge bieten auch entsprechende Trotzdem ist ein Widerruf nicht „immer“ möglich, sondern es muss im Einzelfall geprüft werden.

Alte bzw. bestehende Kreditverträge haben die Kunden von Kreditinstituten im Jahr 2014 in vielerlei Hinsicht beschäftigt. Dies zeigen nicht zuletzt die zu tausenden eingereichten Beschwerden wegen Bearbeitungsgebühren. Doch dies ist nicht der einzige Aspekt, der Kreditnehmer beschäftigt - der Widerruf ist ebenfalls ein Thema, das viele Bankkunden bewegt. Dies zeigt sich u. a. in den zahlreichen Anfragen von Sparda-Kunden, die sich bereits an die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wandten und ihre Darlehen auf Widerrufsmöglichkeiten überprüfen ließen. Und nicht jeder Darlehensvertrag einer Sparda-Bank hielt einer juristischen Überprüfung stand.

 

Was können Sparda-Kunden, die an einen Widerruf denken, hieraus ableiten? Zunächst sollte bedacht werden, dass es sich dem Widerruf um ein wichtiges Verbraucherrecht und nicht um eine Allzwecklösung handelt. Denn für einen wirksamen Widerruf müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Widerruf kann beispielsweise nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Allerdings muss die die - eigentlich zweiwöchige - Widerrufsfrist noch nicht in jedem Fall abgelaufen sein. Denn eine fehlerbehaftete Widerrufsbelehrung verhindert, dass die Frist zu laufen beginnt; selbst wenn der Darlehensnehmer die Widerrufsbelehrung unterzeichnet hat.

 

Ist die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß oder nicht?

 

Doch die Frage, ob ein bestimmter Kreditvertrag (bzw. ob ein auf von verschiedenen Sparda-Bank eingesetzten Vertragsvordruck basierender Kredit) noch wiederrufbar ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal für alle Darlehensverträge der verschiedenen regionalen Sparda-Banken beantworten. Es gibt jedoch in häufig verwendeten Vertragsvordrucken Ansatzpunkte für Widerrufe. So verwendeten manche Sparda-Banken eine Widerrufsbelehrung, die zwei Angaben bietet, wie lange die Widerrufsfrist dauern kann (einen Monat oder zwei Wochen). Entsprechende Vertragsvordrucke wurden beispielsweise von der Sparda Baden-Württemberg eG oder der Sparda-Bank Ostbayern eingesetzt. Solche "Auswahlmöglichkeiten", wann die Widerrufsfrist konkret zu laufen beginnt, verhindern jedoch einen Friststart.

 

Doch trotz dieses Beispiels kann nur einer rechtlichen Prüfung des Einzelfalls belastbar geklärt werden, ob ein bestimmter Darlehensvertrag (noch) widerrufen werden kann. Denn es gibt nicht "den" Sparda-Bank-Darlehensvertrag. Es gibt zwar vielfach verwendete Vertragsmuster, jedoch wurden auch diese im Lauf der Zeit immer wieder überarbeitet. Daher können auch Beispiele für erfolgreich widerrufene Darlehensverträge und Gerichtsurteile zum Widerruf nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen.

 

Wenn Sparda-Bank-Kunden wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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