Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs von 1,20 Franken je Euro auf - mit verheerenden Auswirkungen auf CHF-Swapgeschäfte und CHF-Darlehen

Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs von 1,20 Franken je Euro auf - mit verheerenden Auswirkungen auf CHF-Swapgeschäfte und CHF-Darlehen
15.01.2015271 Mal gelesen
Die Schweizerische Nationalbank hat heute überraschend den Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro aufgehoben. Die unerwartete Entscheidung der Nationalbank führte dazu, dass die Finanzmärkte verrückt gespielt haben: Der Schweizer Franken stieg binnen weniger Minuten auf bislang nicht erreichte Höhen.

Desaströse und ruinöse Konsequenzen hat diese Entscheidung der Schweizer Nationalbank insbesondere für Darlehensnehmer, die auf Empfehlung ihrer Bank einen Kredit in Schweizer Franken aufgenommen haben sowie für Swapvertragspartner, deren Verträge im Zusammenhang mit dem Schweizer Franken als Darlehenswährung stehen. Unmittelbar betroffen sind beispielsweise alle Zins- und Währungsswapgeschäfte (Cross-Currency-Swaps, CCS) oder Currency-Related-Swaps (CRS) in Schweizer Franken. Der aktuelle negative Marktwert dieser Verträge hat sich aufgrund der überraschenden Entscheidung der Schweizer Nationalbank binnen weniger Minuten um ein Vielfaches verschlechtert und erreicht nun Größenordnungen, die zum finanziellen Ruin führen können. 

Swapgeschäfte mit Schweizer Franken als Kreditwährung waren insbesondere in den Jahren 2006 bis 2008 beliebte Derivate, die Sparkassen (beispielsweise die Sparkasse KölnBonn) und Banken (unter anderem die HypoVereinsbank, die Deutsche Bank sowie die DZ-Bank) ihren TOP-Kunden als sogenannte "Zinsoptimierungsgeschäfte" verkauft hatten. Die in Aussicht gestellte "Zinsoptimierung" trat jedoch nicht ein. Stattdessen entwickelten sich diese Geschäfte zu einem finanziellen Fiasko. Wer von Seiten der Spezialisten der Bank nicht rechtzeitig den Ausstieg aus diesen Geschäften nahegelegt bekam, geriet aufgrund der Entwicklung des Wechselkurses EUR/CHF in einen Abwärtsstrudel, der einen Ausstieg aus dem Swapgeschäft aufgrund des enormen negativen Marktwerts unmöglich machte. Die heutige Entscheidung der Schweizer Nationalbank treibt den Verlust der geschädigten Bank- und Sparkassenkunden auf ein bislang noch nie erreichtes Ausmaß.

Anleger, die bislang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ihre Bank oder Sparkasse noch gezögert haben, sollten die jetzige Entwicklung zum Anlass nehmen, von hierauf spezialisierten Kanzleien überprüfen zu lassen, ob die damalige Beratung durch die Derivatspezialisten Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gibt.

Für die kommende Woche hat der Bundesgerichtshof zur Thematik der Cross-Currency-Swaps eine hochbrisante Entscheidung angekündigt, in der es ganz speziell um die Aufklärungspflicht der Banken und Sparkassen im Zusammenhang mit dem anfänglichen negativen Marktwert gehen wird. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen rechnet aufgrund ihr bekannt gewordener Informationen mit einer Entscheidung zu Gunsten des geschädigten Bankkunden.

Unabhängig von dem Ausgang dieses Verfahrens am Bundesgerichtshof sieht die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bereits aufgrund der bisherigen Rechtsprechung und den strengen Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur Reichweite der Aufklärungspflicht der Banken für swapgeschädigte Bankkunden sehr gute Möglichkeiten, den aus derartigen Wettgeschäften bereits erlittenen finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen bzw. die negativen Marktwerte aktuell noch laufender Swapgeschäfte nicht ausgleichen zu müssen.

Kreditnehmern, denen von Seite der Bank empfohlen wurde, ihr Darlehen in Schweizer Franken aufzunehmen, um hierdurch Zinszahlungen zu reduzieren, und die über die Währungsrisiken nicht ausreichend aufgeklärt wurden, wird von Seiten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfohlen, die durch die Währungsturbulenzen verursachte massive Erhöhung der Schulden zum Anlass zu nehmen, die Möglichkeiten für einen Widerruf des Darlehens anwaltlich überprüfen zu lassen. Im Falle des erfolgreichen Widerrufs würde der Darlehensvertrag vollständig rückabgewickelt werden. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen konnte auf diese Weise bereits für zahlreiche Darlehensnehmer selbst außergerichtlich schon positive Ergebnisse erzielen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.