Widerruf von Volksbank-Krediten: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Bankkunden, die sich von ihren Darlehen trennen möchten

Widerruf von Volksbank-Krediten: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Bankkunden, die sich von ihren Darlehen trennen möchten
12.01.2015236 Mal gelesen
Nicht wenige Bankkunden, die bei Volksbanken oder anderen Kreditinstituten in der Vergangenheit Darlehensverträge abschlossen, interessieren sich für den Widerruf von Krediten. Doch es handelt sich nicht um eine Patentlösung. Wann kann ein Widerruf weiterhelfen?

Der Widerruf von Krediten füllte vor einigen Monaten die Seiten der Wirtschaftspresse. Die Berichterstattung rund um dieses Thema hat merklich abgenommen - Bankkunden beschäftigt dieses Thema jedoch nach wie vor intensiv. Dies zeigt sich u. a. an den zahlreichen Anfragen, die in den vergangenen Wochen und Monaten an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen gerichtet wurden - auch die Kunden verschiedener Volksbanken wollten wissen, wie es um ihren Fall bestellt ist. Denn die Kunden von Volksbanken (und auch anderer Banken) mussten feststellen, dass der Widerruf nur auf den ersten Blick als ein "einfacher Ausweg" aus einem Kredit erscheint. In der Praxis kann ein Widerruf durch zahlreiche Rechtsfragen zu einer komplexen Angelegenheit werden.

 

Denn ein Darlehen kann nicht beliebig lange widerrufen werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Doch die Frage, ob ein bestimmter Kreditvertrag (bzw. ob ein auf von verschiedenen Volksbank eingesetzten Vertragsvordruck basierender Kredit) noch wiederrufbar ist oder nicht, zieht eine Reihe von Fragen nach sich. Denn selbst wenn beim Abschluss des Darlehensvertrags eine Widerrufsbelehrung unterzeichnet wurde, muss die - eigentlich zweiwöchige - Widerrufsfrist noch nicht in jedem Fall abgelaufen sein. Dies deshalb, weil fehlerbehaftete Widerrufsbelehrungen verhindern, dass die Frist zu laufen beginnt. Aus diesem Grund kann ein Blick in die Vertragsunterlagen nicht immer weiterhelfen. Die Konsequenz ist, dass Darlehensverträge mit fehlerhaften und später nicht korrigierten Widerrufsbelehrungen auch lange Zeit nach dem Vertragsabschluss widerrufbar sind.

 

Daher es ist für die Kunden von Volksbank nicht ohne weiteres feststellbar, ob und bis wann bei ihren Darlehen ein Widerruf möglich war bzw. noch ist. So verwendeten manche Volksbanken eine Widerrufsbelehrung, die zwei Angaben bietet, wie lange die Widerrufsfrist dauern kann (einen Monat oder zwei Wochen). Unsicherheiten wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt bzw. wie lange sie dauert, verhindern jedoch einen Friststart. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist. Liegt eine solche nicht ordnungsgemäße Belehrung vor und wird diese auch nicht später nachgeholt, dann bleibt ein Darlehensvertrag widerrufbar.

 

Einzelfall entscheidet, ob Widerruf möglich und auch sinnvoll ist

 

Die Frage, ob ein bestimmter Darlehensvertrag (noch) widerrufen werden kann, lässt sich daher erst nach einer rechtlichen Prüfung beantworten. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass es gibt nicht "den" Volksbank-Darlehensvertrag gibt. Es gibt zwar vielfach verwendete Vertragsmuster, jedoch wurden auch diese im Lauf der Zeit immer wieder überarbeitet. Zudem werden Darlehensverträge zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt und sind daher teilweise gesetzlichen Spezialregeln unterworfen. Es kommt bei der rechtlichen Bewertung stets es auf den Einzelfall an. Aufgrund dessen könne auch Gerichtsurteile nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen - selbst wenn es sich um ein Volksbank-Darlehen handelt.

Wenn Volksbank-Kunden wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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