HVB-Kredite: Widerruf ist kein „Selbstläufer“ - Wann können HypoVereinsbank-Kunden erfolgreich widerrufen?

HVB-Kredite: Widerruf ist kein „Selbstläufer“ - Wann können HypoVereinsbank-Kunden erfolgreich widerrufen?
16.12.20141263 Mal gelesen
Angesichts der aktuellen Kreditangebote entdeckt so mancher Bankkunde den Widerruf des alten Kredites für sich. Doch ein Widerruf ist nicht „immer“ möglich oder „immer“ ausgeschlossen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

In den vergangenen Monaten setzten sich Banken, Kreditnehmer und Gerichte immer wieder mit Darlehen auseinander. Nicht nur die Bearbeitungsgebühren für Kredite beschäftigten die Kreditinstitute, sondern auch der Widerruf. Auch die HypoVereinsbank/UniCredit Bank muss sich Widerrufen ihrer Kunden befassen. Denn nicht jeder Kreditnehmer möchte an bestehenden Darlehensverträgen festhalten, sodass der Widerruf als Alternative zu einer - womöglich mit Vorfälligkeitsentschädigungen belasteten - Kündigung in Erwägung gezogen wird.

Da die Vertragsabschluss mit der HypoVereinsbank bisweilen Jahre in der Vergangenheit liegen, stellt sich für die Kunden die Frage, ob sie überhaupt noch widerrufen können. Immerhin wurde in vielen Fällen eine Widerrufsbelehrung unterzeichnet, die darauf hinwies, dass ein Widerruf nur eine bestimmte Zeit lang möglich ist. Und tatsächlich kann ein Widerruf nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist.

 

In der Praxis ist nicht einfach herauszufinden, ob bzw. wann die Widerrufsfrist zu laufen begann. Denn für einen wirksamen Widerruf müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Widerruf kann beispielsweise nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Allerdings ist die Widerrufsfrist noch nicht in jedem Fall abgelaufen sein. Denn Fehler in der Widerrufsbelehrung verhindern, dass die Frist zu laufen beginnt - selbst wenn der Darlehensnehmer die Widerrufsbelehrung unterzeichnet hat.

 

Widerrufsbelehrung hat entscheidende Bedeutung bei einem Widerruf

 

Doch die Frage, ob die Widerrufsbelehrung Fehler aufweist oder nicht, lässt sich nicht pauschal für alle Darlehensverträge und Vertragsvordrucke der Hypo Vereinsbank beantworten. Da es bei Widerrufsbelehrungen auch einzelne Worte einen erhebliche Unterschied bei der rechtliche Bewertung ausmachen können, kann nur durch eine rechtlichen Prüfung des Einzelfalls belastbar geklärt werden, ob ein bestimmter Darlehensvertrag (noch) widerrufen werden kann. Denn es gibt nicht "den" Hypo Vereinsbank-Kreditvertrag. Aus diesem Grund können auch Beispiele für erfolgreich widerrufene Darlehensverträge und Gerichtsurteile zum Widerruf nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen - selbst wenn es sich um ein Hypo Vereinsbank-Bank-Darlehen handelt.

 

Was bedeutet dies für Hypo Vereinsbank-Kunden, die sich überlegen, ob sie ihren Darlehensvertrag widerrufen können? Zunächst sollte bedacht werden, dass es sich dem Widerruf zwar um ein wichtige Option handelt - um eine eine stets funktionierende Allzwecklösung handelt es sich dennoch nicht. Wenn Kreditnehmer wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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