Widerruf von ING dib-Darlehen: Keine „Allzweck-Lösung“ – Wann kann ein Widerruf gelingen?

Widerruf von ING dib-Darlehen: Keine „Allzweck-Lösung“ – Wann kann ein Widerruf gelingen?
11.12.2014389 Mal gelesen
Nachdem ING diba-Kredite in der Presse als widerrufbar bezeichnet wurden, wird diese Option von nicht wenigen ING diba-Kunden als interessante Option angesehen. Doch eine stets funktionierende Allzwecklösung ist der Widerruf nicht. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Kredite haben Bankkunden in den vergangenen Wochen und Monaten in besonderem Maße beschäftigt. So zog die Bundesgerichtshofsentscheidung zu Bearbeitungsgebühren die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich. Doch dies war nicht das einzige Thema, mit welchem Altverträge zu Presseberichten führten: Der Widerruf von Krediten rückte ebenfalls in den Fokus. Dass der Widerruf für Bankkunden eine interessante Option ist, mussten Kreditinstitute wie die ING diba bereits bemerken. Doch was kann ein Widerruf genau bewirken und wann und wie lange kann ein Vertrag widerrufen werden?

 

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist seit einigen Jahren im Gesetz festgeschrieben. Dem Verbraucher wird beim Abschluss bestimmter Vertrag von Gesetzes wegen die Möglichkeit gegeben, sich durch einen Widerruf von dem Vertrag lösen. Dieses Recht wird einem Verbraucher auch bei einem Darlehensvertrag zugestanden. Ein wirksamer Widerruf "beseitigt" den Vertrag und der Kredit wird - mit gewissen Einschränkungen - so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Beispielsweise entfällt nach einem wirksamen Widerruf die vertragliche Grundlage für Vorfälligkeitsentschädigungen. Insofern unterscheidet sich ein Widerruf von einer Kündigung, bei welcher der bestehende Vertrag (mitsamt aller Regelungen) beendet wird.

 

Vertragsunterlagen kommt entscheidende Bedeutung beim Widerruf zu

 

Doch der Widerruf ist keine "Patentlösung", die immer zur Trennung von einem Darlehensvertrag führt. Denn ein wirksamer Widerruf muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine zentrale Anforderung ist, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Doch die vermeintlich einfache Frage, ob ein bestimmter Kreditvertrag noch wiederrufbar ist oder nicht, lässt nicht einfach durch einen Blick in die Widerrufsbelehrung beantworten. Denn nicht jedem Kreditvertrag kann zutreffend entnommen werden, ob und wann die Widerrufsfrist konkret zu laufen begann.

 

Prüfungen von ING diba-Widerrufsbelehrungen durch Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen zeigten, dass nicht jeden dieser Belehrungen den hohen Anforderungen gerecht wird. Beispielsweise wurde in einigen Widerrufsbelehrungen der ING diba darauf verwiesen, dass die Widerrufsfrist "frühestens" mit dem Erhalt der Belehrung oder dem Eingang des Darlehensvertrags beginne. Doch eine solche unbestimmte Zeitangabe hinterlässt Zweifel, wann die Frist konkret zu laufen begann. Bereits solche Unsicherheiten können einen wirksamen Start einer (eigentlich) zweiwöchigen Frist in Frage stellen. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist.

 

Einzelfallprüfung klärt, ob ein bestimmtes Darlehen widerrufbar ist oder nicht

 

Ob eine ING diba-Widerrufsbelehrung tatsächlich nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, kann allerdings erst im Rahmen einer rechtlichen Prüfung bewertet werden. Denn die Bank setzte im Lauf der Zeit verschiedene Widerrufsbelehrungen ein, die unterschiedlich rechtlich zu bewerten sind. Wenn ING DiBa-Kunden wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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