Sparda-Kredite und Widerruf – Keine „einfache“ Allzwecklösung – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Sparda-Kredite und Widerruf – Keine „einfache“ Allzwecklösung – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
03.12.2014358 Mal gelesen
Der Widerruf von Kreditverträge ist – auch wegen Presseberichten – zu einer interessanten Option für zahlreiche Bankkunden geworden. Auch die verschiedenen Sparda-Banken müssen sich hiermit befassen. Doch in welchen Fällen können Sparda-Kunden erfolgreich widerrufen?

Das Thema Kredite und Darlehen beschäftigt in den vergangenen Monaten zahlreiche Bankkunden. Zum einen zog das Bundesgerichtshof-Urteil zu Bearbeitungsgebühren die Aufmerksamkeit der Presse und der Kreditnehmer auf sich. Zum anderen hatte sich so mancher Bankkunde angesichts günstiger Vertragsangebote mit dem Widerruf des bestehenden Darlehens befasst. Auch Sparda-Kunden ließen ihre Kreditverträge auf Widerrufsmöglichkeiten überprüfen. Und jeder dieser Verträge hielt einer juristischen Überprüfung stand. Doch was bedeutet das für Kreditnehmer, die sich von ihrem Darlehen trennen möchten?

 

Zunächst sollte bedacht werden, dass es sich dem Widerruf ein wichtiges Verbraucherrecht darstellt - ein beliebig einsetzbare Allzwecklösung ist aber auch der Widerruf nicht. Denn es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um sich wirksam von einem bestehenden Vertrag zu trennen. Der Widerruf kann beispielsweise nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Allerdings muss die die - eigentlich zweiwöchige - Widerrufsfrist noch nicht in jedem Fall abgelaufen sein. Denn eine fehlerbehaftete Widerrufsbelehrung verhindert, dass die Frist zu laufen beginnt; selbst wenn der Darlehensnehmer die Widerrufsbelehrung unterzeichnet hat.

 

Belastbare Aussage, ob ein bestimmtes Sparda-Darlehen widerrufen werden kann, ist erst nach Prüfung des konkreten Kreditvertrags möglich

 

Doch die Frage, ob ein bestimmter Kreditvertrag (bzw. ob ein auf von verschiedenen Sparda-Bank eingesetzten Vertragsvordruck basierender Kredit) noch widerrufbar ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal für alle Darlehensverträge der verschiedenen regionalen Sparda-Banken beantworten. Es gibt jedoch in häufig verwendeten Vertragsvordrucken Ansatzpunkte für Widerrufe. So verwendeten manche Sparda-Banken eine Widerrufsbelehrung, die zwei Angaben bietet, wie lange die Widerrufsfrist dauern kann (einen Monat oder zwei Wochen). Entsprechende Vertragsvordrucke wurden beispielsweise von der Sparda Baden-Württemberg eG oder der Sparda-Bank Ostbayern eingesetzt. Solche "Auswahlmöglichkeiten", wann die Widerrufsfrist konkret zu laufen beginnt, verhindern jedoch einen Friststart.

 

Doch trotz dieses Beispiels kann nur einer (fach)anwaltlichen Prüfung des Einzelfalls belastbar geklärt werden, ob ein bestimmter Darlehensvertrag (noch) widerrufen werden kann. Denn es gibt nicht "den" Sparda-Bank-Darlehensvertrag. Es gibt zwar vielfach verwendete Vertragsmuster, jedoch wurden auch diese im Lauf der Zeit immer wieder überarbeitet. Daher können auch Beispiele für erfolgreich widerrufene Darlehensverträge und Gerichtsurteile zum Widerruf nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen - selbst wenn es sich um ein Sparda-Bank-Darlehen handelt.

 

Wenn Sparda-Bank-Kunden wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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