Sparkassen-Kredite: Wann kann ein Widerruf weiterhelfen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Sparkassen-Kredite: Wann kann ein Widerruf weiterhelfen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
01.12.2014263 Mal gelesen
Der Widerruf von Darlehen ist en vogue – auch den Kunden der verschiedenen regionalen Sparkassen. Weil der Widerruf jedoch nicht „immer“ möglich ist, stellt sich die Frage, wann ein solcher erfolgreich sein kann.

Die aktuellen Kreditangebote lassen nicht wenige ältere Darlehensverträge wenig attraktiv aussehen. Dementsprechend keimt bei so manchem Kreditnehmer der Gedanke, den bestehenden Vertrag auflösen. Doch eine Kündigung kann zu Vorfälligkeitsentschädigungen führen und auch sonst ist die Trennung von einem Darlehen meist schwieriger als der einstige Vertragsschluss. Als "alternative" Lösung hat der Widerruf in den vergangenen Monaten viel Aufmerksamkeit erfahren. Doch in welchen Fällen kann dieses Verbraucherrecht zum Ziel führen?

 

Zunächst ist festzuhalten, dass ein Widerruf ein gangbarer Weg ist, um sich von einem Kredit zu lösen. Ein wirksamer Widerruf "beseitigt" den Vertrag (mitsamt unliebsamer Vertragsklauseln wie Vorfälligkeitsentschädigungen). Allerdings kann ein Widerruf kann nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Doch in der Praxis ist für Kreditnehmer nicht ohne Weiteres erkennbar, ob bei ihrem Kredit die Widerrufsfrist bereits. Ein Blick in die dem Vertragsformular beigefügte Widerrufsbelehrung kann nicht immer weiterhelfen.

 

Denn die von Sparkassen eingesetzten Belehrungsvordrucke können nicht in jedem Fall einem Kunden verlässliche Auskunft über sein Widerrufsrecht und den Fristbeginn geben. Bei Überprüfung von Sparkassenkreditverträgen durch Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen fanden sich beispielsweise in einigen Belehrungen verschiedene denkbare Ansatzpunkte für einen möglichen Start der Widerrufsfrist bieten. Bereits solche Unsicherheiten können einen wirksamen Start einer (eigentlich) zweiwöchigen Frist in Frage stellen. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist.

 

Ob ein Widerruf möglich und sinnvoll ist, kann nur durch eine Prüfung des Einzelfalls festgestellt werden

 

Ob die im Einzelfall verwendete Widerrufsbelehrung tatsächlich nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, kann allerdings erst nach einer rechtlichen Prüfung bewertet werden - denn es gibt nicht "den" Sparkasse-Darlehensvertrag, sondern es gibt verschiedene Vertragsvordrucke und Widerrufsbelehrungen. Daher kann ohne eine rechtliche Prüfung nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob ein bestimmtes Sparkassen-Darlehen noch widerrufbar ist oder nicht. Und auch Gerichtsurteile können nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen. Um dies jedoch klären zu können, bedarf es angesichts der komplexen Rechtslage meist bereits einer juristischen Prüfung. Daher kann erst nach einer Prüfung des Einzelfalls bewertet werden, ob ein Widerruf im konkreten Fall erfolgreich sein kann und auch sinnvoll ist.

 

Wenn Sparkasse-Kunden wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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