Sparda-Bank und Darlehen: In welchen Fällen kann ein Widerruf gelingen?

Sparda-Bank und Darlehen: In welchen Fällen kann ein Widerruf gelingen?
17.11.2014901 Mal gelesen
Kreditinstitute wie die regional organisierten Sparda-Banken müssen sich mit widerrufenen Kreditverträgen befassen. Zwar bieten verwendete Verträge Ansatzpunkte für Widerrufe, dennoch handelt es sich nicht um eine „Patentlösung“ für alle Fälle. Wann können Sparda-Kunden erfolgreich widerrufen?

Kredite beschäftigte in den vergangenen Monaten nicht nur jene, die auf der Suche nach einem günstigen Angebot waren. Auch Bankkunden mit Altverträgen fanden Anlässe, um sich mit ihren bestehenden Verträgen auseinanderzusetzen. Neben dem viel beachteten Bundesgerichtshof-Urteil um Thema Bearbeitungsgebühren zog auch der Widerruf von Darlehensverträgen das Interesse der Verbraucher auf sich. Auch Sparda-Kunden ließen ihre Kreditverträge auf Widerrufsmöglichkeiten überprüfen. Nicht jeder dieser Verträge hielt einer juristischen Überprüfung stand.

 

Widerrufsbelehrungen bieten Ansatzpunkte für Widerruf - auch noch lange Zeit nach dem vermeintlichen Fristende

 

Was bedeutet dies für Sparda-Kunden, die sich überlegen, ob sie ihren Darlehensvertrag widerrufen können? Zunächst sollte bedacht werden, dass es sich dem Widerruf zwar um ein wichtige Option handelt - um eine eine stets funktionierende Allzwecklösung handelt es sich dennoch nicht. Denn für einen wirksamen Widerruf müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Widerruf kann beispielsweise nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Allerdings muss die die - eigentlich zweiwöchige - Widerrufsfrist noch nicht in jedem Fall abgelaufen sein. Denn eine fehlerbehaftete Widerrufsbelehrung verhindert, dass die Frist zu laufen beginnt; selbst wenn der Darlehensnehmer die Widerrufsbelehrung unterzeichnet hat.

 

Doch die Frage, ob ein bestimmter Kreditvertrag (bzw. ob ein auf von verschiedenen Sparda-Bank eingesetzten Vertragsvordruck basierender Kredit) noch wiederrufbar ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal für alle Darlehensverträge der verschiedenen regionalen Sparda-Banken beantworten. Es gibt jedoch in häufig verwendeten Vertragsvordrucken Ansatzpunkte für Widerrufe. So verwendeten manche Sparda-Banken eine Widerrufsbelehrung, die zwei Angaben bietet, wie lange die Widerrufsfrist dauern kann (einen Monat oder zwei Wochen). Entsprechende Vertragsvordrucke wurden beispielsweise von der Sparda Baden-Württemberg eG oder der Sparda-Bank Ostbayern eingesetzt. Solche "Auswahlmöglichkeiten", wann die Widerrufsfrist konkret zu laufen beginnt, verhindern jedoch einen Friststart.

 

Ob Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, lässt nur im Einzelfall klären

 

Doch trotz dieses Beispiels kann nur einer (fach)anwaltlichen Prüfung des Einzelfalls belastbar geklärt werden, ob ein bestimmter Darlehensvertrag (noch) widerrufen werden kann. Denn es gibt nicht "den" Sparda-Bank-Darlehensvertrag. Es gibt zwar vielfach verwendete Vertragsmuster, jedoch wurden auch diese im Lauf der Zeit immer wieder überarbeitet. Daher können auch Beispiele für erfolgreich widerrufene Darlehensverträge und Gerichtsurteile zum Widerruf nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen - selbst wenn es sich um ein Sparda-Bank-Darlehen handelt.

 

Wenn Sparda-Bank-Kunden wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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