Durch den Widerrufsjoker von günstigen Zinsen profitieren

Durch den Widerrufsjoker von günstigen Zinsen profitieren
12.11.2014329 Mal gelesen
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bringen derzeit mächtig viel Wind in die Kreditabteilungen der Banken. Nahezu 80 Prozent der ab dem 1. November 2002 geschlossenen Kreditverträge zur Baufinanzierung – so fand die Hamburger Verbraucherzentrale heraus – können widerrufen werden.

Der Grund: Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen fing die sonst übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht an zu laufen. Für die Bankkunden, die sich seinerzeit ihren Hauskauf, umfangreiche Renovierungen oder größere Anschaffungen durch Kredite ermöglicht haben, bietet sich hier eine große Chance. Sie können auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrags widerrufen und so die damals vereinbarten hohen Zinszahlungen stoppen. Der so genannte "Widerrufsjoker" lässt die Möglichkeit zu, ein Darlehen vorzeitig zu beenden, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Wer dann auf einen der derzeit zinsgünstigen Kredite umschulden kann, spart mitunter fünfstellige Summen oder mehr.

Der Widerrufsjoker wirkt sich allerdings nicht nur auf laufende Kredite aus. Selbst rückwirkend können Sie sich bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückholen, wenn die Widerrufsbelehrung Ihres bereits abgeschlossenen Immobilienkredits fehlerhaft war. Und die Chance ist groß, denn "die Bundesregierung hatte 2002 den Banken ein Muster zur Verfügung gestellt, das viele der Bankjustiziare auf eigenen Faust veränderten. Mit dem Ergebnis, dass es hunderte verschiedene fehlerhafte Formulierungen gibt, die dem Kunden auch noch nach Jahren einen Ausweg aus dem Kreditvertrag bieten", erklärt Arne Podewils, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf.

Sein Kollege, Dr. Jochen Strohmeyer, ebenfalls Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, konnte für Mandanten erreichen, dass Widerruf und eine Umschuldung bei der gleichen Bank bzw. Sparkasse nahezu problemlos vonstatten gingen. "Wir konnten beispielsweise kürzlich einen Vergleich schließen, nach dem der ursprüngliche Immobilienkredit mit einem Sollzins von 3,925 % bis Februar 2021 abgelöst werden konnte durch einen neuen Kredit mit 2,750 %. Dieser Sollzins, jetzt auf Wunsch der Mandanten festgeschrieben bis August 2024, bringt eine jährliche Zinsersparnis von 2.300 Euro", rechnet der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Ob Widerruf, Umschuldung oder der Vergleich mit Wechsel auf eine günstigere Zinslast, letztlich stellt sich zunächst die Frage: Wann ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft?

Rund 400 verschiedene Fehler sind möglich. Eine Übersicht der häufigsten Fehler haben wir für Sie in einem weiteren Blogbeitrag zusammengestellt.

Grundsätzlich können Sie aber auch selbst nach den ersten Hinweisen darauf suchen, ob Ihr Kreditvertrag möglicherweise widerrufen werden kann, weil Sie nicht wirksam über den Widerruf belehrt wurden.

Wurde der Vertrag vor Herbst 2002 abgeschlossen, haben Sie kein Recht auf Widerruf, sofern nicht nach Ablauf des Kredits weitgreifende Neuvereinbarungen getroffen wurde, die über Zinsen und Laufzeit hinaus gehen. Dann gilt diese Vereinbarung als Neuvertrag, bei dem eventuell die Widerrufsbelehrung falsch gewesen sein könnte.

Haben Sie eine Widerrufsbelehrung von der Bank bekommen? Falls nein, ist der Kreditvertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirksam. Falls ja, ist weiter zu prüfen, ob diese Widerrufsbelehrung optisch so gestaltet wurde, dass sie sich eindeutig vom Vertragstext abhebt. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie den Vertrag prüfen, denn dann ist er fehlerhaft.

Auch der Textbaustein "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung" oder auch die Fußnote, der Kunde habe "die Frist im Einzelfall zu prüfen" sind Hinweise auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Allerdings: Selbst wenn diese häufigen Fehler nicht auftreten, kann Ihr Kreditvertrag dennoch fehlerhaft sein und somit widerrufen werden. In rund 80 Prozent der Verträge findet sich einer oder mehrere der rund 400 möglichen Fehler.

Gerne werfen wir in einer kostenlosen Vorprüfung einen Blick auf Ihren Kreditvertrag und sagen Ihnen, ob er fehlerhaft ist. Dies gilt für alle zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010 unterschriebenen Verbraucherdarlehenverträge. Senden Sie uns per Fax oder Mail Ihren Darlehensvertrag und die Widerrufsbelehrung an strohmeyer@mzs-recht.de. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann Ihr Vertrag unterschrieben wurde, schicken Sie ihn uns trotzdem. Bevor wir mit der Prüfung anfangen, klären wir dann die Kostenfrage mit Ihnen individuell.

Und bitte vergessen Sie nicht, uns Ihren Namen und Telefonnummer/Mailadresse zu nennen, dann melden wir uns nach abgeschlossener Vorprüfung.

Weitere Informationen stellen wir unter www.widerrufs-recht.de zu Verfügung.


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