Volksbanken – Kreditwiderruf: Wann können Verbraucher erfolgreich sein?

Volksbanken – Kreditwiderruf: Wann können Verbraucher erfolgreich sein?
11.11.2014244 Mal gelesen
Kreditvergebende Banken wie die zahlreichen regionalen Volksbanken müssen sich mit widerrufenen Kreditverträgen befassen. Ein Widerruf kann jedoch nur dann weiterhelfen, wenn dieser wirksam ist – denn es handelt sich um keine „Patentlösung“ für alle Fälle. Wann kommt ein Widerruf in Frage?

Das Thema Kredit hat im Jahr 2014 viel Beachtung gefunden. So sorgte ein höchstrichterliches Urteil zu Bearbeitungsgebühren bei Darlehen und Krediten für Aufsehen. Doch auch der Widerruf beschäftigt Kreditnehmer, da die aktuellen Darlehensangebote so manchen bestehenden Vertrag alt aussehen lassen. Der Wunsch nach einer vorzeitigen, kostengünstigen Trennung führt dazu, dass Bankkunden sich mit dem Widerruf beschäftigen. Als Folge dieser Entwicklung müssen sich auch Volksbanken im gesamten Bundesgebiet mit Widerrufen auseinandersetzen.

 

Dennoch handelt es sich bei dem Widerruf nicht um eine stets funktionierende Lösung. Der Widerruf kann nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Doch die Frage, ob ein bestimmter Kreditvertrag (bzw. ob ein auf von verschiedenen Volksbank eingesetzten Vertragsvordruck basierender Kredit) noch wiederrufbar ist oder nicht, zieht eine Reihe von Fragen nach sich. Denn selbst wenn beim Abschluss des Darlehensvertrags eine Widerrufsbelehrung unterzeichnet wurde, muss die - eigentlich zweiwöchige - Widerrufsfrist noch nicht in jedem Fall abgelaufen sein. Dies deshalb, weil fehlerbehaftete Widerrufsbelehrungen verhindern, dass die Frist zu laufen beginnt. Aus diesem Grund kann ein Blick in die Vertragsunterlagen nicht immer weiterhelfen. Die Konsequenz ist, dass Darlehensverträge mit fehlerhaften und später nicht korrigierten Widerrufsbelehrungen auch lange Zeit nach dem Vertragsabschluss widerrufbar sind.

 

Auch Vertragsvordrucke können Fehler enthalten

 

Doch es ist für Volksbankkunden bisweilen nicht einfach festzustellen, ob und bis wann bei ihren Darlehen ein Widerruf möglich war bzw. noch ist. So verwendeten manche Volksbanken eine Widerrufsbelehrung, die zwei Angaben bietet, wie lange die Widerrufsfrist dauern kann (einen Monat oder zwei Wochen). Unsicherheiten wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt bzw. wie lange sie dauert, verhindern jedoch einen Friststart. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist. Liegt eine solche nicht ordnungsgemäße Belehrung vor und wird diese auch nicht später nachgeholt, dann bleibt ein Darlehensvertrag widerrufbar.

 

Einzelfall entscheidet, ob Widerruf möglich und auch sinnvoll ist

 

Die Frage, ob ein bestimmter Darlehensvertrag (noch) widerrufen werden kann, lässt sich daher erst nach einer rechtlichen Prüfung beantworten. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass es gibt nicht "den" Volksbank-Darlehensvertrag gibt. Es gibt zwar vielfach verwendete Vertragsmuster, jedoch wurden auch diese im Lauf der Zeit immer wieder überarbeitet. Zudem werden Darlehensverträge zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt und sind daher teilweise gesetzlichen Spezialregeln unterworfen. Es kommt bei der rechtlichen Bewertung stets es auf den Einzelfall an. Aufgrund dessen könne auch Gerichtsurteile nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen - selbst wenn es sich um ein Volksbank-Darlehen handelt.

Wenn Volksbank-Kunden wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

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