Commerzbank – Widerruf von Krediten: Wann kann ein Widerruf erfolgreich sein?

Commerzbank – Widerruf von Krediten: Wann kann ein Widerruf erfolgreich sein?
07.11.2014380 Mal gelesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen beschäftigt Kreditnehmer und Kreditinstitute wie die Commerzbank. Doch wann ist ein Widerruf möglich und wann nicht? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Im Oktober 2014 ließ ein Bundesgerichtshofurteil Bankkredite in Schlagzeilen geraten. Doch nicht nur das jüngst ergangene Urteil zu Bearbeitungsgebühren bei Krediten sorgte dafür, dass Bankkunden mit Altverträgen sich fragen, ob sie ggf. Rechte geltend machen können. Auch der Widerruf von Bankkrediten erfährt erhebliche Aufmerksamkeit seitens der Kreditnehmer. Die Commerzbank ist als großes Kreditinstitut von dieser Entwicklung nicht ausgenommen und muss sich mit den Widerruf von Verbrauchern auseinandersetzen.

 

Doch wann ist ein Kreditvertrag widerrufbar und wann nicht? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, denn der Widerruf ist nicht pauschal "immer" möglich. Denn zum einen ist der Widerruf kann nicht beliebig lange erklärbar, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Doch die Frage, ob ein bestimmter Kreditvertrag noch wiederrufbar ist oder nicht, lässt sich für Kreditnehmer nicht durch einen Blick in die Vertragsunterlagen lösen. Denn selbst wenn eine Widerrufsbelehrung unterzeichnet wurde, muss die - eigentlich zweiwöchige - Widerrufsfrist noch nicht in jedem Fall abgelaufen sein. Dies deshalb, weil fehlerbehaftete Widerrufsbelehrungen verhindern, dass die Frist zu laufen beginnt. Die Konsequenz ist, dass Darlehensverträge mit fehlerhaften und später nicht korrigierten Widerrufsbelehrungen auch lange Zeit nach dem Vertragsabschluss widerrufbar sind.

 

Nicht jede Widerrufsbelehrung hält einer rechtlichen Überprüfung stand

 

Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft? Diese Frage lässt sich nur in Einzelfall beantworten. Die Commerzbank verwendete im Lauf der Jahre verschiedene Formulierungen in ihren Widerrufsbelehrungen. Bei der Überprüfung, ob eine Widerrufsbelehrung den rechtlichen Anforderungen genügt oder nicht, muss daher der konkret verwendete Wortlaut untersucht werden. Wenn die Widerrufsbelehrung beispielsweise Zweifel oder Ungewissheiten hinterlässt, ab und bis wann der Darlehensvertrag widerrufbar war, dann verhindert dies den Start der Widerrufsfrist.

 

Die Commerzbank hat zum Beispiel die Formulierung, dass die Frist "nach dem Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor" dem Überreichen weiterer Unterlagen wie der Vertragsurkunde, dem schriftlichen Antrag oder einer Abschrift der Vertragsurkunde zu laufen beginne, eingesetzt. Einem Darlehensnehmer bieten sich mehrere denkbare Ansatzpunkte für einen Fristbeginn. Solche Unsicherheiten können jedoch verhindern, dass die Frist zu laufen beginnt.

 

Wenn Commerzbank-Kunden wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich und auch sinnvoll ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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