Volksbank-Kredite: Wann kann ein Widerruf erfolgreich sein?

Volksbank-Kredite: Wann kann ein Widerruf erfolgreich sein?
06.11.2014229 Mal gelesen
Volksbanken müssen sich – wie auch andere Banken – mit dem Widerruf von Kreditverträgen durch ihre Kunden auseinandersetzen. Doch in welchen Fällen kann ein Widerruf „funktionieren“? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Das Thema Kredit sorgt im Jahr 2014 für reichliche Schlagzeilen. Doch nicht nur die jüngst ergangene Entscheidung zu Bearbeitungsgebühren zieht die Aufmerksamkeit der Bankkunden auf sich. Auch der Widerruf von Darlehen beschäftigt sowohl Bankkunden als auch Kreditinstitute wie die Volksbanken. Doch von welchen Voraussetzungen hängt es ab, ob ein Widerruf erfolgreich ist oder nicht?

 

Dass ein Darlehensvertrag überhaupt widerrufen werden kann, ist auf bereits einigen Jahren bestehende gesetzliche Regelungen zurückzuführen. Verbrauchern wird von Gesetzes wegen beim Abschluss bestimmter Vertrag die Möglichkeit eingeräumt, sich - ohne Kündigung - durch einen Widerruf von dem Vertrag lösen. Dieses Recht wird einem Verbraucher auch bei einem Darlehensvertrag zugestanden. Ein wirksamer Widerruf "beseitigt" den Vertrag und der Kredit wird - mit gewissen Einschränkungen - so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Beispielsweise entfällt nach einem wirksamen Widerruf die vertragliche Grundlage für Vorfälligkeitsentschädigungen. Insofern unterscheidet sich ein Widerruf von einer Kündigung, bei welcher der bestehende Vertrag (mitsamt aller Regelungen) beendet wird.

 

Widerrufsbelehrung kommt entscheidende Rolle zu

 

Doch trotz des gesetzlichen Rechts ist nicht jeder Darlehensvertrag ohne weiteres widerrufbar. Denn ein Widerruf kann nur innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden. Doch es ist für Volksbankkunden bisweilen nicht einfach festzustellen, ob und bis wann bei ihren Darlehen ein Widerruf möglich war bzw. noch ist. So verwendeten manche Volksbanken eine Widerrufsbelehrung, die zwei mögliche Fristdauern (einen Monat oder zwei Wochen) bieten. Bereits solche Unsicherheiten können jedoch verhindern, dass die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist. Solange die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist, lässt sich ein Vertrag jedoch widerrufen.

 

Die Frage, ob ein bestimmter Darlehensvertrag (noch) widerrufen werden kann, lässt sich daher erst nach einer rechtlichen Prüfung beantworten. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass es gibt nicht "den" Volksbank-Darlehensvertrag gibt. Es gibt zwar vielfach verwendete Vertragsmuster, jedoch wurden auch diese im Lauf der Zeit immer wieder überarbeitet. Zudem werden Darlehensverträge zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt und sind daher teilweise gesetzlichen Spezialregeln unterworfen. Es kommt bei der rechtlichen Bewertung stets es auf den Einzelfall an. Aufgrund dessen könne auch Gerichtsurteile nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen - selbst wenn es sich um ein Volksbank-Darlehen handelt.

 

Wenn Volksbank-Kunden wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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