BGH: Rückforderungsansprüche von Bearbeitungsgebühren und Verjährung; kostenfreie Erstberatung

BGH: Rückforderungsansprüche von Bearbeitungsgebühren und Verjährung; kostenfreie Erstberatung
04.11.20142305 Mal gelesen
Ansprüche auf Rückforderung gezahlter Bearbeitungsgebühren: Verjährung droht erst genau 10 Jahre nach Abschluss des Darlehens oder Kredites bzw Zahlung der Bearbeitungsgebühren oder kenntisabhängig zum 31.12.2014. Urteil des BGH vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13 und Az.: XI ZR 17/14

Ansprüche auf Rückforderung gezahlter Bearbeitungsgebühren sind meißt noch nicht verjährt

Verjährung droht zum 31.12.2014

Zur Rückforderung von Kreditgebühren: Urteil des BGH vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13 und Az.: XI ZR 17/14

Mit Urteil vom 13. Mai 2014, Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind.

In der praktischen Durchsetzung dieses Anspruchs berufen sich Banken für Darlehen, die vor dem Jahr 2011 geschlossen wurden, nur allzu gerne auf Verjährung und blockieren damit den Rechtsanspruch der betroffenen Verbraucher.

Mit Urteil vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13 und Az.: XI ZR 17/14, entschied der Bundesgerichtshof nun im Sinne der Verbraucher und führte aus, dass derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt sind, die vor dem Jahr 2004 entstanden sind, sofern nicht verjährungshemmende Maßnahmen innerhalb der absoluten Verjährungsfrist von 10 Jahren ergriffen wurden.

Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass ausnahmsweise die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn hinauszögern kann, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht in einem für die Klageerhebung ausreichenden Maße einzuschätzen vermag. Erst mit der Rechtsprechungsänderung im Jahr 2011 musste ein rechtskundiger Dritter damit rechnen, dass Banken die erfolgreiche Berufung auf die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs künftig versagt werden würde.

Folgen des Urteils und Verjährung:

Als Folge dieser Urteile können Verbraucher Bearbeitungsgebühren aus Darlehensverträgen, die ab dem Jahr 2004 abgeschlossen wurden, noch heute zurück verlangen. Die Rückforderungsansprüche aus Darlehen verjähren allerdings kenntnisunabhängig  taggenau 10 Jahre ab ihrer Entstehung. 

Auch für Darlehen aus den Jahren 2005 - 2011 ist nicht auszuschließen, dass die Instanzgerichte die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis in das Jahr 2011 verorten, sodass auch diese Ansprüche möglicherweise zum 31.12.2014 verjähren. Eile ist zur Vermeidung von Nachteilen geboten.

Wie können Sie die Verjährung verhindern?Die Verjährung des Anspruchs kann nur durch rechtzeitige Einreichung einer Klage, eines Mahnbescheides oder eines Schlichtungsantrages verhindert werden. Hierzu sollten Sie einen Fachanwalt rechtzeitig vor Jahresende beauftragen.
Es kann auch ein Verjährungsverzicht der Bank eingeholt werden. Dies könnte allerdings in vielen Fällen zu spät sein, denn antwortet die Bank nicht rechtzeitig, ist der Anspruch verjährt.Achtung: Ein einfaches Forderungsanschreiben (Musterschreiben) unterbricht die Verjährung NICHT!

JUSTUS Rechtsanwälte bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung. Bitte lesen Sie zur Rückforderung von Kreditgebühren mehr unter:

http://www.kanzleimitte.de/bearbeitungsgebuehren-darlehen-_1715.html