Darlehen der Volksbank: Wie kann ein Widerruf Bankkunden weiterhelfen?

Darlehen der Volksbank: Wie kann ein Widerruf Bankkunden weiterhelfen?
04.11.2014537 Mal gelesen
Das Thema Widerruf von Darlehen beschäftigt nicht nur die Presse, sondern auch Banken und Verbraucher. Auch bei so manchem Volksbank-Darlehen bieten Ansatzpunkte für einen Widerruf. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Bankkredite stehen derzeit nicht nur aufgrund der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Bearbeitungsgebühren im Fokus der Verbraucher. Auch die Frage, ob ihr Darlehen widerrufbar ist, bewegt Bankkunden. Die Folge für Kreditinstitute wie die verschiedenen, regionalen Volksbanken ist, dass sie mit widerrufenen Altverträgen auseinandersetzen müssen. Zudem sorgte die Presseberichterstattung dafür, dass so mancher trennungswillige Kreditnehmer sich mit der Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen auseinandersetzt. Doch wann ist ein Volksbank-Darlehen widerrufbar?

 

Dass ein Darlehensvertrag überhaupt widerrufen werden kann, ist auf bereits einigen Jahren bestehende gesetzliche Regelungen zurückzuführen. Der Gesetzgeber gibt dem Verbraucher beim Abschluss bestimmter Vertrag die Möglichkeit, sich durch einen Widerruf von dem Vertrag lösen. Dieses Recht wird einem Verbraucher auch bei einem Darlehensvertrag zugestanden. Ein wirksamer Widerruf "beseitigt" den Vertrag und der Kredit wird - mit gewissen Einschränkungen - so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Beispielsweise entfällt nach einem wirksamen Widerruf die vertragliche Grundlage für Vorfälligkeitsentschädigungen. Insofern unterscheidet sich ein Widerruf von einer Kündigung, bei welcher der bestehende Vertrag (mitsamt aller Regelungen) beendet wird.

 

Widerrufsbelehrung kommt entscheidende Rolle zu

 

Doch trotz des gesetzlichen Rechts ist nicht jeder Darlehensvertrag ohne weiteres widerrufbar. Denn ein Widerruf kann nur innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden. Doch es ist für Volksbankkunden bisweilen nicht einfach festzustellen, ob und bis wann bei ihren Darlehen ein Widerruf möglich war bzw. noch ist. So verwendeten manche Volksbanken eine Widerrufsbelehrung, die zwei mögliche Fristdauern (einen Monat oder zwei Wochen) bieten. Bereits solche Unsicherheiten können jedoch verhindern, dass die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist. Solange die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist, lässt sich ein Vertrag jedoch widerrufen.

 

Die Frage, ob ein bestimmter Darlehensvertrag (noch) widerrufen werden kann, lässt sich daher erst rechtlichen Prüfung beantworten. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass es gibt nicht "den" Volksbank-Darlehensvertrag gibt - vielmehr wurden Vertragsvorlagen im Lauf der Zeit immer wieder überarbeitet. Zudem werden Darlehensverträge zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt und sind daher teilweise gesetzlichen Spezialregeln unterworfen. Es kommt bei der rechtlichen Bewertung stets es auf den Einzelfall an. Aufgrund dessen könne auch Gerichtsurteile nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen - selbst wenn es sich um ein Volksbank-Darlehen handelt.

Wenn Volksbank-Kunden wissen möchten, ob in ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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