Lebensversicherung: Was kann ein Widerruf für Versicherte bewirken?

Lebensversicherung: Was kann ein Widerruf für Versicherte bewirken?
31.10.2014218 Mal gelesen
Der Widerruf von Lebensversicherungen beschäftigt Versicherte, Versicherungsunternehmen sowie Gerichte. Doch so „einfach“ die Widerrufslösung erscheinen mag – im Detail stellen sich komplexe Rechtsfragen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Das Widerrufsrecht "beseitigt" einen bestehenden Vertrag. Wird ein Vertrag wirksam widerrufen, dann wird dieser (fast) so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Ist der Vertrag nicht mehr existent, dann haben vertraglichen Vereinbarungen wie Rückkaufswerte keine Grundlage mehr, auf der sie eingefordert werden können. Insofern unterscheidet sich ein Widerruf von einer Kündigung, die einen bestehenden Betrag (mit allen darin enthaltenen Regelungen) beendet.

 

Vertragsabschlüsse können Jahre in der Vergangenheit liegen - wie lange ist ein Widerruf möglich?

 

Da Lebensversicherungsverträge meist lange Laufzeiten haben, können die Vertragsschlüsse Jahre zurückliegen. So mancher Vertrag wurde längst gekündigt. Wenn Versicherte sich nun mit dem Gedanken an einen Widerruf tragen, stellt sich die Frage, ob ein Widerruf überhaupt noch möglich ist. Denn ein Widerruf ist nicht beliebig lange möglich, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Dies lässt sich schon daran erkennen, dass beim Abschluss neuerer Lebensversicherungen meist eine Widerrufsbelehrung übergeben wurde. Gerade bei Lebensversicherungen, die bereits vor Jahren abgeschlossen wurden, stellt sich die Frage, ob diese Frist überhaupt noch läuft. Doch der Blick in die Vertragsunterlagen kann hier oftmals nicht weiterhelfen.

 

Denn die Voraussetzung für einen Start der Widerrufsfrist ist, dass überhaupt klar ist, wenn die Widerrufsfrist konkret zu laufen beginnt. Diese Rechtsfrage führt in der Praxis zu komplexen Prüfungen. Denn die Vertragsunterlagen können bei der Suche nach einem konkreten Datum als Fristbeginn meist nicht weiterhelfen. Vielmehr befinden sich dort oftmals Formulierungen, die anhand mehrerer Faktoren ein bestimmtes Datum ermitteln lassen - oder eben nicht. Ein Beispiel für letzteres ist das Wort "frühestens". Denn je nachdem wie der konkrete Abschluss der Lebensversicherung ablief, können verschiedene Zeitpunkte in Frage kommen. Solche Ungewissheiten verhindern den Friststart.

 

Gerichtsurteile helfen nur dann weiter, wenn sie denselben Sachverhalte betreffen

 

Die Rechtslage rund um den Widerspruch bei Lebensversicherung ist komplex, wie sich die - vermeintlich - einfache Frage nach dem Beginn der Widerrufsfrist zeigt. Auch bereits von Gerichten entschiedene Fälle können Lebensversicherten nicht in jedem Fall weiterhelfen. Denn zum einen gibt es sehr viele Gerichtsurteile. Ein Urteile kann aber nur dann weiter helfen, wenn die Entscheidung tatsächlich dieselbe Sachfrage betrifft. Es gibt aber zahlreiche Vertragstexte und auch die Versicherungsgesellschaften selbst überarbeiten ihre Verträge, sodass die Suche nach der "passenden" Entscheidungen - wenn es sie überhaupt gibt - juristische Kenntnisse erfordert.

 

Wenn Lebensversicherte sich nicht mit dem Ergebnis einer Kündigung abfinden möchten und sich angesichts dieser verzweigten Rechtslage fragen, wie ihr konkreter Fall zu bewerten ist, sollten sie sich Rechtsrat einholen. Denn erst nach einer fachkundigen Prüfung kann im Einzelfall geklärt werden, ob ein Widerruf möglich ist und ob es ggf. passende Rechtsprechung gibt.

 

Mehr Informationen rund um den Widerruf von Versicherungsverträgen befinden sich auf der von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen herausgegebenen Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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