Hauskredit zu teuer? Jetzt aussteigen ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Hauskredit zu teuer? Jetzt aussteigen ohne Vorfälligkeitsentschädigung
13.10.2014235 Mal gelesen
Jetzt aus teurem Kredit aussteigen.

Die Finanzierung des Eigenheims ist für die meisten Bankkunden die größte Verbindlichkeit, die sie in ihrem Leben eingehen. Doch nicht jeder Kreditnehmer möchte das Darlehen so wie einst vereinbart abbezahlen und erwägt ein vorzeitiges Lösen vom "alten" Kredit. Doch die Trennung von einem Darlehen ist meist deutlich schwieriger als die der einstige Abschluss des Vertrags. Unter anderem können im Kreditvertrag verankerte Entschädigungen für die Bank wegen der zukünftig entfallenden Zinsen (Vorfälligkeitsentschädigungen) sich als teures Hindernis erweisen. Auf der Suche nach Lösungsansätzen für eine neue Immobilienfinanzierung führt eine Recherche meist recht schnell zum Widerruf.

 

Was kann ein Widerruf einer Immobiliendarlehens bewirken? Wird ein Vertrag wirksam widerrufen, dann wird dieser so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Insofern unterscheidet sich ein Widerruf von einer Kündigung, die einen bestehenden Vertrag beendet. Allerdings setzt dies voraus, dass ein Widerruf überhaupt noch möglich ist. Denn Verträge können nicht beliebig lange widerrufen werden, sondern innerhalb der Widerrufsfrist.

 

Widerrufsbelehrung entscheidet, ob Widerruf auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss möglich ist

 

Doch bereits bei der Frage, ob die Widerrufsfrist bei einem konkreten Immobilienkredit noch läuft oder schon abgelaufen ist, enthält komplexe Bewertungen. Denn oftmals reicht ein Blick in das Vertragswerk nicht aus, um festzustellen, ob die Widerrufsfrist noch läuft. Eine Widerrufsfrist beginnt nämlich nur dann zu laufen, wenn der Kreditnehmer zutreffend über sein Widerrufsrecht und den Beginn des Fristlaufs informiert wurde. In den allermeisten Kreditverträgen soll dies durch eine Widerrufsbelehrung geschehen. Allerdings kann nicht jede Widerrufsbelehrung diese Anforderungen erfüllen. Solche Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft und die Widerrufsfrist wird nicht in Gang gesetzt - die Folge ist, dass Immobilienfinanzierungen in diesen Fällen auch noch Jahre nach dem Vertragsabschluss widerrufbar sind.

 

Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft? Zum einen muss die grafische Gestaltung der Widerrufsbelehrung sie vom restlichen, oft viele Seiten umfassenden Immobiliendarlehensvertrag abheben. Hinsichtlich einer zutreffenden Information kommt es auch auf den genauen Wortlaut an. Beispielsweise können Formulierungen, die Frist laufe "frühestens" ab einem bestimmten Ereignis nicht ausreichend klar sein. Da von der Rechtsprechung im Lauf der Zeit zahlreiche Anforderungen an die Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen entwickelt wurden, halten diese oftmals nicht einer juristischen Überprüfung stand. 

 

 Widerrufsrecht birgt komplexe juristische Prüfungen

 

Eine "immer" funktionierende Patentlösung ist der Widerruf dennoch nicht - denn rechtliche Ansprüche hängen von vielerlei verschiedenen Faktoren ab. Bereits Details in der konkreten Formulierung der Vertragstexte können erhebliche Auswirkungen haben. Zudem änderte sich auch die Gesetzeslage in den vergangenen Jahren immer wieder und auch die Banken setzten im Lauf der Zeit unterschiedliche Standardverträge ein. Und auch Gerichtsurteile können nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich dieselbe Sachlage betreffen.

 

Angesichts dieser vielen Faktoren kann erst nach einer fachkundigen rechtlichen Überprüfung bewertet werden, ob die konkret verwendete Widerrufsbelehrung den verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt oder nicht. Daher kann nicht in jedem Fall "einfach" ein Widerruf erklärt werden - zumal nicht jede Bank einen Widerruf akzeptiert. Wenn eine Immobilienfinanzierung widerrufen werden soll, dann kann die Prüfung des individuellen Falls durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiterhelfen.

 

Weiterführende Informationen rund um die Themen Kredit und Widerruf befinden sich auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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