Was können Kreditnehmer tun, wenn nach der Kündigung eines Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert wird?

Was können Kreditnehmer tun, wenn nach der Kündigung eines Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert wird?
07.10.2014242 Mal gelesen
Wird bei dem vorzeitigen Beenden eines Kredites eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, dann ist dies für die Betroffenen ärgerlich. Wenn Kreditnehmer hiervon betroffen sind, können ihnen Abwehrrechte wie etwa ein Widerruf zustehen.

Die Kündigung eines Kredits kann eine kostspielige Folge nach sich ziehen, wenn seitens der Bank oder Sparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert wird. Es handelt sich hierbei um eine Vereinbarung im Vertragswerk der Kredite, die grob umrissen besagt, dass das Kreditinstitut die zukünftig entgehenden Zinsen vom Kreditnehmer fordern darf. Ähnliches Regelungen gibt es auch für den Fall, wenn ohne entsprechende Sondertilgungsrechte erhebliche Tilgungen vorgenommen werden sollen. Da die Vorfälligkeitsentschädigungen teilweise alles andere als geringe Summen erreichen, fragen sich die betroffenen Kunden nicht selten, ob sie die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen oder ob sie sich dagegen wehren können.

 

Ein Recht, das Verbrauchern in solchen Fällen weiterhelfen kann, ist der Widerruf. Denn ein wirksamer Widerruf des zugrundeliegenden Darlehensvertrags "beseitigt" den Vertrag und somit auch die Grundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung. Der Ansatzpunkt hierbei ist es, die in Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen zu untersuchen. Wenn die verwendete Widerrufsbelehrung nicht verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt, dann kann der Vertrag nicht nur innerhalb des in den Belehrungen angegebenen Zeitraums widerrufen werden, sondern auch noch später.

 

Doch auch der Widerruf des Darlehensvertrags ist nicht stets ohne Weiteres möglich. Denn es gibt unterschiedliche Arten von Krediten und Darlehen, die teilweise unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterworfen sind. Und auch die Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen weisen unterschiedliche Formulierungen auf, die bei der rechtlichen Prüfung unter die Lupe genommen werden müssen. Zudem haben sich auch Gerichte bereits zu unterschiedlichen Formulierungen in Widerrufsbelehrung geäußert. Allerdings "passen" Gerichtsurteile nur dann, wenn sie tatsächlich dieselbe Frage klären - doch um dies klären zu können bedarf es angesichts der komplexen Rechtslage meist bereits einer juristischen Prüfung.

 

Daher kann erst nach einer Prüfung des Einzelfalls bewertet werden, ob ein Widerruf im konkreten Fall erfolgreich sein kann. Wenn Kreditnehmer wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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