Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditkündigung – Welche Rechte stehen Bankkunden zu?

Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditkündigung – Welche Rechte stehen Bankkunden zu?
29.09.2014222 Mal gelesen
Die Kündigung eines Darlehens zieht oftmals eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich. Doch nicht jeder Kreditnehmer möchte sich damit abfinden. Welche Rechte können Bank- oder Sparkassenkunden geltend machen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

An und für sich sind die meisten Gläubiger froh, wenn sie ihr Geld vor dem Fälligkeitstermin zurückerhalten. Nicht so im Fall eines Kredits. Wenn ein Bank- oder Sparkassenkunde einen Kredit vor dem Ende der regulären Laufzeit kündigt, dann kann dies erhebliche Kosten verursachen. Denn im Fall einer Kündigung - oder bisweilen auch bei der Tilgung von erheblichen Summen - kann das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Es werden - vereinfacht ausgedrückt - dann jene Zinsen gefordert, die die Bank oder Sparkassen zukünftig eingenommen hätte.

 

Da teilweise erhebliche Summen gefordert werden, fragen sich die betroffenen Kunden nicht selten, ob sie die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich bezahlen müssen oder ob sie sich dagegen wehren können. Über die Frage hinaus, ob überhaupt eine solche Zahlung zu leisten ist, müssen sich manche Bankkunden mit zusätzlichen Problemen auseinandersetzen. Denn bisweilen erheben Banken eine Gebühr, um die konkrete Höhe des Vorfälligkeitsentgelts zu berechnen.

 

Widerrufsrecht ist ein gesetzliches Recht

 

In diesem Zusammenhang wird oftmals auf die Möglichkeit eines Widerrufs hingewiesen. Es handelt sich hierbei um ein gesetzlich festgeschriebenes Verbraucherrecht, das u.a. auch Kreditnehmern zusteht. Wenn ein Vertrag wirksam widerrufen wird, dann der Vertrag so behandelt als wäre dieser niemals abgeschlossen worden. Daher entfällt dann auch die vertragliche Grundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Doch wann bzw. wie lange kann das Widerrufsrecht ausgeübt werden? Die den Kreditverträgen beigelegten Widerrufsbelehrungen enthalten Fristen, die längst verstrichen sind. Doch nicht immer sind die den Vertragswerken entnehmbaren Widerrufsfristen das tatsächliche Ende der Widerrufsfrist. Denn die Frist kann nur dann ablaufen, wenn sie überhaupt begonnen hat. Hierfür muss aber die verwendete Widerrufsbelehrung verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügen. Ist dies nicht der Fall, dann kann der Kredit nicht nur innerhalb des in den Belehrungen angegebenen Zeitraums widerrufen werden, sondern auch noch später.

 

Es ist allerdings nicht einfach zu bewerten, ob eine Widerrufsbelehrung den verschiedenen gesetzlichen und auch von Gerichten formulierten Anforderungen genügt. Denn die Kreditinstitute verwendeten Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen, die unterschiedliche Formulierungen aufweisen. Zudem haben sich auch Gerichte bereits zu unterschiedlichen Vertragsklauseln geäußert, sodass das Thema "Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung" durchaus komplex ist. Insofern muss im Einzelfall geprüft werden, wie die konkreten Verträge ausgestaltet sind, um herauszufinden, ob welche rechtlichen Möglichkeiten bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigungen offen stehen. Bank- oder Sparkassenkunden, die die sich mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

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