Vorfälligkeitsentschädigungen: Was kann ein Widerruf des Kredits bewirken?

Vorfälligkeitsentschädigungen: Was kann ein Widerruf des Kredits bewirken?
11.09.2014260 Mal gelesen
Wer sich vorzeitig von einem Kredit trennen möchte, kann auf ein teures Hindernis stoßen: die Vorfälligkeitsentschädigung. Durch einen Widerruf kann ein Kreditnehmer sich jedoch wehren. Der Widerruf ist ein wichtiges Verbraucherrecht, aber komplex und von rechtlichen Bewertungen durchdrungen.

Die Gründe, weswegen sich Kreditnehmer von einem bestimmten Darlehen trennen möchten, sind zahlreich. Jedoch müssen sie sich in diesen Fällen oftmals mit Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen. Da diese vertraglich vereinbarten Entschädigungen für die Bank sich bisweilen auf recht beträchtliche Beträge belaufen, möchte sich nicht jeder Betroffene damit abfinden. Wenn Kreditnehmer in dieser Situation nach Abhilfe suchen, dann stoßen sie auf den Widerruf des Kreditvertrags als Lösungsansatz.

 

Dahinter steht folgende Überlegung: Ein Widerruf richtet sich gegen den ursprünglichen Vertragsschluss. Wenn das Darlehen nach einem wirksamen Widerruf so behandelt wird, als ob es nicht abgeschlossen worden ist, dann entfallen auch die konkreten Vertragsvereinbarungen - wie etwa die Vorfälligkeitsentschädigung. Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob ein Widerruf eine einfache Möglichkeit ist, um Vorfälligkeitsentschädigung abzuwehren. In der Praxis ist der Widerruf jedoch nicht die "immer" funktionierende Lösung.

 

Beim Widerruf müssen viele rechtliche Faktoren beachtet werden

 

Ein Kreditvertrag kann nämlich nicht beliebig widerrufen werden, sondern nur solange wie die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Doch bereits bei der Frage, ob die Widerrufsfrist bei dem konkreten Darlehen noch läuft oder schon abgelaufen ist, kommt es auf rechtliche Bewertungen an und der Widerruf wird zu einer komplexen Angelegenheit. Gerade die in den Widerrufsbelehrungen abgedruckten Regelungen zum Fristbeginn halten oftmals nicht einer juristischen Überprüfung stand. Doch nur eine ordnungsgemäße Belehrung zum Fristbeginn setzt die Widerrufsfrist in Gang.

 

Dass die Widerrufsbelehrungen in den Vertragswerken nicht in jedem Fall den Kreditnehmer zutreffend und ordnungsgemäß auf sein Widerrufsrecht hinweisen, ist u.a. auch auf sehr hohen rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen zurückzuführen. Beispielsweise muss sich die Widerrufsbelehrung optisch vom übrigen Vertragswerk abheben und der Text muss so formuliert sein, dass sich der Fristbeginn für den Darlehensnehmer eindeutig bestimmbar ist. Es handelt sich insgesamt um eine komplexe Beurteilung, ob eine Widerrufsbelehrung diesen Anforderungen genügt. Bereits Details in den Texten können erhebliche Auswirkungen haben. Zudem änderte sich auch die Gesetzeslage in den vergangenen Jahren immer wieder und auch die Banken setzten im Lauf der Zeit unterschiedliche Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen ein.

 

Angesichts dieser vielen Faktoren kann erst nach einer fachkundigen rechtlichen Überprüfung bewertet werden, ob die konkret verwendete Widerrufsbelehrung den verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt oder nicht. Daher kann nicht in jedem Fall "einfach" ein Widerruf erklärt werden, um die Vorfälligkeitsentschädigung nicht bezahlen zu müssen. Kreditnehmer, die sich mit einer Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weiterführende Informationen rund um die Themen Kredit und Widerruf befinden sich auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de.

 

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