Baudarlehen widerrufen – Auch wenn Unterlagen verlorengegangen sind

Baudarlehen widerrufen – Auch wenn Unterlagen verlorengegangen sind
11.08.2014317 Mal gelesen
Der Widerruf einer Immobilienfinanzierung scheitert nicht an der Unauffindbarkeit der Dokumente, Rechtsanwalt Staudenmeyer: "Banken sind verpflichtet, die Kundendokumente vorzuhalten."

Es kann die unterschiedlichsten Gründe geben, warum wichtige Dokumente nicht mehr verfügbar sind. Wer z.B. seine Immobilienfinanzierung widerrufen will, weil dies infolge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes möglich ist und sinnvoll erscheint, der sollte schon die wichtigsten Unterlagen zum betreffenden Baudarlehen beisammen haben.

Aber egal ob fehlender Ordnungssinn, ein Umzug, der Brand eines Hauses oder eine Explosion im Bankschließfach verantwortlich ist: Wenn es die Dokumente nicht mehr gibt, dann hat der Darlehensnehmer ein Problem.

"Hat er nicht!", so Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart, der sich bundesweit mit dem Thema "Widerruf von Immobilienfinanzierungen" befasst: "Banken sind verpflichtet, diese Kundendokumente vorzuhalten und auch verpflichtet, Auskunft zu geben!" Allerdings - diese Erfahrung macht Staudenmayer in diesen Tagen: "Gerne machen die das nicht und ein anwaltliches Schreiben kann hier weiterhelfen."

Wer allerdings seine Unterlagen wohl sortiert im Ordner weiß, der spart zumindest Zeit und Energie. Wichtig ist, dass die Vertragsunterlagen des bestehenden Erstvertrages vorliegen. Dieser Vertrag sollte übrigens nach dem 1. November 2002 geschlossen worden sein.

Weitere Informationen finden Sie immer wieder aktualisiert unter http://www.ra-staudenmayer.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung .

 

RA Michael Staudenmayer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

FACHANWALTS- und STEUERKANZLEI STAUDENMAYER
Steiermärker Str. 3-5, 70469 Stuttgart
Tel.: 0711 - 89 66 03 70
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E-mail: info@ra-staudenmayer.de
web: www.ra-staudenmayer.de

 

Kanzleiprofil

Schwerpunkte der Fachanwalts- und Steuerkanzlei Staudenmayer sind das Kapitalanlagerecht, das Immobilienrecht und das Steuerrecht mit einem Schwerpunkt im immobiliennahen Steuerrecht einschließlich Steuererklärungen. Außerdem werden solche Mandate auch mit Berührung zum Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht sowie mit internationalen Bezügen betreut.

Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In seiner langjährigen Beratungs- und Prozesstätigkeit hat er eine Vielzahl von Fällen im Bank- und Geldanlagerecht bearbeitet (Immobilien, Genossenschaftsanteile, Genussrechte, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate, Investmentfonds, offene Immobilienfonds, Aktien, hybride Lebensversicherungsprodukte, Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, stille Beteiligungen, Darlehen). Im Bereich des Bank- und Geldanlagerechts werden bundesweit und ausschließlich die Interessen von Privatpersonen, Family Offices sowie Unternehmern im Privatbereich vertreten.