Ausstieg aus Darlehen: Mit Widerruf Immobilienfinanzierung beenden

Ausstieg aus Darlehen: Mit Widerruf Immobilienfinanzierung beenden
05.08.2014380 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren mehrere verbraucherfreundliche Urteile zur Feststellung der Widerrufbarkeit von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen gefällt.

Viele Banken haben in Darlehensverträgen v.a. in den Jahren 2002 bis 2008 bei den Widerrufsbelehrungen Formulierungen verwendet, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Verträge, die mit solchen Widerrufsbelehrungen abgeschlossen wurden, können nach den höchstrichterlichen Entscheidungen aus Karlsruhe heute noch widerrufen werden. Dadurch eröffnet sich Darlehensnehmern die Möglichkeit, zu historisch niedrigen Zinsen neue Immobiliendarlehen abzuschließen und günstig umzuschulden.

Rechtsanwalt Staudenmayer, der auch vom Verbrauchermagazin test.de als Fachanwalt geführt wird, vertritt bereits zahlreiche Mandanten deutschlandweit in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.  Ein gerichtliches Verfahren wird dann notwendig, wenn die Bank den Widerruf nicht anerkennt, oder auf den Widerruf des Kunden gar nicht reagiert. Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Ein anwaltliches Schreiben bringt dann stets die notwendige Bewegung in die Sache!"

Außerdem empfiehlt sich das Engagement eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht, um schon um Vorfeld zu prüfen, ob eine Widerrufsmöglichkeit im konkreten Fall überhaupt besteht, damit es später keine bösen Überraschungen gibt: Verträge aus den Jahren vor dem 1. November 2002 können selten noch widerrufen werden. Dafür können aber sogar Verträge durch Widerruf beendet werden, die bereits vor Jahren mit Zahlung hoher Vorfälligkeitsentschädigungen abgelöst wurden!" Laut Staudenmayer muss die Bank dann die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen und sich mit der Zahlung der seinerzeit offenen Restschuld zufrieden geben.

Herr Staudenmayer hat Beispiele fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auf seiner zusammengestellt (http://www.ra-staudenmayer.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung). Dort ist auch ein Fragebogen hinterlegt, mit dem man dem Stuttgarter Fachanwalt alle notwendigen Unterlagen übermitteln und alle relevanten Fragen beantworten kann.

Staudenmayer abschließend: "Setzen sie den Darlehenswiderruf bei unberechtigter Zurückweisung mit Hilfe eines Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht durch!"


RA Michael Staudenmayer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

FACHANWALTS- und STEUERKANZLEI STAUDENMAYER
Steiermärker Str. 3-5, 70469 Stuttgart
Tel.: 0711 - 89 66 03 70
Fax: 0711 - 89 66 03 71
E-mail: info@ra-staudenmayer.de
web: www.ra-staudenmayer.de

 

Kanzleiprofil

Schwerpunkte der Fachanwalts- und Steuerkanzlei Staudenmayer sind das Kapitalanlagerecht, das Immobilienrecht und das Steuerrecht mit einem Schwerpunkt im immobiliennahen Steuerrecht einschließlich Steuererklärungen. Außerdem werden solche Mandate auch mit den Bezügen zum Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, und Erbrecht sowie mit internationalen Bezügen betreut.

Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er deckt aufgrund seiner langjährigen Beratungs- und Prozesserfahrung die ganze Breite des Geldanlagerechts ab.