Immobiliendarlehen widerrufen und von niedrigen Zinsen profitieren

Immobiliendarlehen widerrufen und von niedrigen Zinsen profitieren
04.08.2014343 Mal gelesen
Das Zinsniveau ist auf einem historischen Tiefstand. Davon können auch diejenigen profitieren, die bereits vor Jahren einen Immobilienkredit zu einem wesentlich höheren Zinssatz aufgenommen haben.

Sie können ihr Immobiliendarlehen auch heute noch widerrufen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihre Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurden.

"Die Praxis zeigt, dass tatsächlich auffallend viele Widerrufsbelehrungen falsch sind", sagt Prof. Dr. Julius Reiter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Experte für Kreditrecht. Ebenso zeige die Erfahrung aber auch, dass Banken und Sparkassen den Widerruf von Privatpersonen schlichtweg ablehnen. Prof. Dr. Julius Reiter: "Die Banken hoffen, dass sie damit durchkommen. Denn durch den Widerruf eines Immobilienkredits kann ihnen viel Geld durch die Lappen gehen." Doch sobald ein Anwalt eingeschaltet wird, steige die Kooperationsbereitschaft der Banken. Dann werden beispielsweide die Zinssätze der laufenden Kreditverträge dem aktuellen Niveau angepasst. "Schon eine Zinsdifferenz von einem halben oder einem Prozent kann unterm Strich ein riesiger Unterscheid sein", so Prof. Dr. Reiter.

Wenn Verbraucher ihren Immobilienkredit einfach kündigen, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren, geht die Rechnung meist nicht auf. Dann verlangen die Banken in der Regel hohe Vorfälligkeitsentschädigungen, um den entgangenen Zinsgewinn auszugleichen. Daher ist der Widerruf die lukrativere Alternative.

Basis für den erfolgreichen Widerruf eines Immobiliendarlehens ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Dazu hat die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei baum . reiter & Collegen unter http://baum-reiter.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung-ohne-vorfälligkeitsentschädigung alle notwendigen Informationen bereitgestellt. Wer unsicher ist, kann seinen Widerrufsanspruch zum Pauschalpreis von 50 Euro von einem Experten juristisch prüfen lassen.

 

Für den Inhalt dieser Pressemitteilung verantwortlich:

 

Prof. Dr. Julius Reiter

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Professor für Wirtschaftsrecht (FOM)

 

Rechtsanwälte baum . reiter & collegen

Benrather Schlossallee 101

40597 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 836 805-70 - Fax: 0211 / 836 805-78

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