Zu LIBOR/EURIBOR-Manipulationen der Deutsche Bank AG- Auswirkungen auf entsprechend LIBOR-/EURIBOR-basierte Finanzprodukte (Swaps)

Zu LIBOR/EURIBOR-Manipulationen der Deutsche Bank AG- Auswirkungen auf entsprechend LIBOR-/EURIBOR-basierte Finanzprodukte (Swaps)
16.06.2014355 Mal gelesen
Im Skandal um die Manipulation der Referenzzinssätze LIBOR (= London Interbank Offered Rate) und EURIBOR (= Euro Interbank Offered Rate) hat die EU-Kommission wegen Beteiligung von sechs internationalen Großbanken an illegalen Kartellen auf den Märkten für Finanzprodukte, die an die Zinssätze gekopp

Weitere betroffene Banken: JP Morgan, RBS, RP Martin, Societe Generale; strafbefreit: UBS und Barclays ("Whistleblower"); Quelle. Handelsblatt vom 04.12.2013.  

 Laut Manager Magazin Online vom 04.12.2014 war die Deutsche Bank sowohl beim Euribor- als auch Libor-Skandal beteiligt. Die Deutsche Bank erklärte in einer Stellungnahme, dass dies Teil eines Gesamtvergleichs mit der EU-Kommission war: "Der Vergleich betrifft Verhaltensweisen von einzelnen Mitarbeitern in der Vergangenheit, die schwere Verstöße gegen Werte und Überzeugungen der Deutschen Bank darstellen."  

Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. hat in vier Kündigungsschutzverfahren gegen die Deutsche Bank AG den jeweiligen Arbeitnehmern Recht gegeben. Gegenstand der Verfahren sind Kündigungen, die die Deutsche Bank AG im Februar 2013 im Zusammenhang mit dem sogenannten Libor/Euribor-Skandal ausgesprochen hat.  

 Die gekündigten Mitarbeiter sind bei der Deutsche Bank AG als Managing Director, Director bzw. Vice President in dem Bereich Global Markets eingesetzt.  

 Ihre Aufgabe war es u.a., bei der Deutsche Bank AG die Euribor/Libor Referenzzinssätze zu ermitteln und an die für die Feststellung des jeweiligen Referenzzinssatzes zuständige Berechnungsstelle zu übermitteln.  

Aus Sicht des Gerichts bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die klagenden Arbeitnehmer in unzulässiger Weise mit Händlern kommuniziert und vorgegeben haben, deren Präferenzen bei der Ermittlung des Euribor/Libor Referenzzinssatzes zu berücksichtigen. Es kann dabei offen bleiben, ob die Deutsche Bank AG - wie von den klagenden Arbeitnehmern behauptet - derartige Kommunikationen kannte, duldete oder gar förderte.  

 Zu der Zeit, in der die streitgegenständlichen Kommunikationen stattfanden, waren weder klare Regularien implementiert, noch erfolgten Kontrollen, um eine strikte Trennung zwischen den Ermittlern/Übermittlern des Referenzzinssatzes und den Derivatehändlern zu gewährleisten.  

 

Die Deutsche Bank selbst hat durch ihre interne Organisation und insbesondere durch eine zum Teil gegebene Personenidentität von Derivatehändlern und Ermittlern/Übermittlern des Referenzzinssatzes einen erheblichen Interessenskonflikt herbeigeführt.  

 Wenn die Deutsche Bank AG als Arbeitgeberin einerseits die Produktverantwortung für Derivate und die Ermittlung/Übermittlung der Referenzzinssatzmeldungen zum Teil in einer Person vereint, kann sie nicht andererseits den gekündigten Mitarbeitern als Ermittlern/Übermittlern der Referenzzinssätze die Kommunikation mit den Derivatehändlern vorwerfen.  

 Quelle: Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. Nr. 3/2013 vom 11.09.2013; Handelsblatt vom 20.11.2013  


Laut einem Zwischenbericht der BaFin hat die aktuelle Führung der Deutsche Bank AG den Libor-/Euribor-Skandal nicht angemessen aufgearbeitet. Es entstehe der Eindruck, dass die Bank "klare Konsequenzen, insbesondere personeller Art, nicht gezogen" habe.  

 

Quelle: Der Spiegel (Spiegel Online) vom 06.01.2014  

 

Kunden, denen von der Deutsche Bank AG LIBOR- bzw. EURIBOR-basierte Finanz-Produkte (z.B. Swaps) empfohlen wurden, sollten sich deshalb von einer Fachkanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten lassen. Möglicherweise können Sie wegen dieser Vorgänge erfolgversprechend Ansprüche gegen die Bank durchsetzen.  

 

Für Fragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten gern zur Verfügung.  

 

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  

Peter Gundermann Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht  

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