„Widerspruch“ - BGH ermöglicht Ausstieg bei Lebens- und Rentenversicherungen

„Widerspruch“ - BGH ermöglicht Ausstieg bei Lebens- und Rentenversicherungen
16.06.2014204 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte. Nach dem Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen ist nun das Widerspruchsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen an der Reihe.

Verbraucher, die zwischen 1995 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, können sich nach der Entscheidung des BGH vom 07. Mai 2014 (IV ZR 76/11) vom Versicherungsvertrag lösen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über das ihnen zustehende Widerspruchsrecht informiert wurden. In diesem Fall besteht ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht, welches selbst dann wirksam ausgeübt werden kann, wenn der Versicherungsvertrag bereits gekündigt und vollständig abgewickelt wurde.  

 

Als Folge des Widerspruchs erhalten Verbraucher sämtliche eingezahlten Beiträge verzinst zurück. Hiervon ist lediglich ein geringer Abschlag für den Risikoanteil der Versicherung zu machen.  

 

Betroffen sind Lebens- oder Rentenversicherungen, bei denen dem Kunden die Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformationen bei Unterzeichnung des Versicherungsantrages nicht rechtzeitig vorlagen, sog. "Policenmodell".  

 

Regelmäßig lohnt sich der Ausstieg aus der Versicherung vor dem Hintergrund der hohen Abschluss- und Verwaltungskosten. Verbraucher sollten dies qualifiziert prüfen lassen.  

 

Für Fragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten gern zur Verfügung.  

 

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  

Rechtsanwalt Martin Kühler

Einhornstraße 21  

72138 Kirchentellinsfurt  

 

Tel.: 49 7121 909090  

Fax: 49 7121 9090981  

 

info@tilp.de  

www.tilp.de