Widerrufsbelehrungen dienen allgemein dem Verbraucherschutz. Sinn und Zweck der Widerrufsbelehrung ist es, so auch die ständige Rechtsprechung, den Verbraucher einerseits über das Bestehen des Widerrufsrechts zu informieren, ihn jedoch andererseits auch in die Lage zu versetzen, dieses auszuüben. Daher sind Verbraucher vor Abschluss eines Darlehensvertrages über ihr gesetzliches Widerrufsrecht aufzuklären. Unterlässt die Bank einen entsprechenden Hinweis oder ist die verwendete Widerrufsbelehrung unrichtig oder unvollständig, so steht dem Verbraucher seit dem 01.08.2002 ein "unendliches" Widerrufsrecht zu. Laufende Verträge, aber auch bereits abgelöste oder zurückbezahlte(!) Darlehen können noch heute widerrufen werden. Dies gilt auch für Immobiliendarlehen.
Für Verbraucher ergibt sich hieraus ein lohnenswerter Effekt. Das alte, hoch verzinste Darlehen kann durch ein neues, niedrig verzinstes Darlehen ersetzt werden. Eine Vorfälligkeitsgebühr darf hierfür nicht berechnet werden! Zusätzlich kann der Verbraucher Zinsen für die bislang geleisteten Raten von seiner Bank verlangen. Dies kann leicht einige Tausend Euro ausmachen.
Viele Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft. Verbraucher sollten daher prüfen lassen, ob ein Widerrufsrecht besteht.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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