Keine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten oder diese zurückfordern

Keine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten oder diese zurückfordern
03.12.2013491 Mal gelesen
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind in unzähligen Darlehensverträgen enthalten. Fast alle Banken haben dieses Problem, einschließlich auch der Bausparkassen. Die Folgen eines Widerrufs müssen bedacht werden und ein Widerruf kann sich je nach Fall aufgrund hoher Einsparungen sehr lohnen.

Wie mehrfach berichtet sind zahllose Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherdarlehen fehlerhaft. Diese Fehlerhaftigkeit führt in vielen Fällen dazu, dass das Widerspruchsrecht noch besteht. Der Widerspruch, sofern das Recht hierzu besteht, hat zur Folge, dass der Darlehensvertrag rückabgewickelt werden muss und aufgrund dieser Rückabwicklung der Sollstand bzw. die Restschuld sich weiter reduziert. Eine weitere Folge ist, dass auch eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt.

Hierzu sei erwähnt, dass unzählige Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Einzelne Banken, die Verbraucherkredite gewähren können davon nicht ausgenommen werden. Nach Erfahrung des Verfassers hat fast jede Bank das Problem. Unterschiede gibt es nur zur Zeitdauer der Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen und damit auch die Anzahl von Darlehensverträgen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.

Auch in Bezug zum Beispiel zu Bausparkassen kann nur festgestellt werden, dass auch diese eine unbekannte und wohl hohe Anzahl von Verbraucherdarlehen gewährten, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthielten. Auch diese müssen die Gegebenheiten anerkennen und tun dies auch oftmals. Dies zumindest in Fällen wo der Rechtsanwalt für den Mandanten tätig wird.

Nur wenn sich der Darlehensnehmer intensiv mit dieser Materie beschäftigen würde, könnte er zum Teil eine Fehlerhaftigkeit der Belehrung erkennen. Vor diesem Hintergrund kann nur jedem Darlehensnehmer geraten werden die Belehrungen überprüfen zu lassen. Hierzu kann der mit dieser Materie vertraute Rechtsanwalt dem Darlehensnehmer einschließlich einer gewünschten Vertretung ein Angebot machen. Ein Widerruf und dessen Folgen müssen auch bedacht und geplant werden und ein Widerruf sollte nicht ohne Klarheit über die Rechtsfolgen erklärt werden.

Hierzu sei weiter erwähnt, dass hohe Einsparungen bzw. hohe Kostenvorteile insbesondere bei Umfinanzierungen möglich sind. Dies bietet sich vor allem bei Immobilienfinanzierungen an (längerfristige Tilgung, längerfristige Zinsbindung, hohe betragsmäßige Finanzierung). Der Hintergrund ist einfach der, dass einerseits bei einem Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und andererseits eine Umfinanzierung mit einem geringen, oft nur ca. die Hälfte des bisherigen Zinssatzes, möglich ist.