II.Widerrufsmöglichkeiten bei Verbraucherdarlehen bestehen in vielen Fällen

II.Widerrufsmöglichkeiten bei Verbraucherdarlehen bestehen in vielen Fällen
07.11.2013465 Mal gelesen
Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen bei Verbraucherdarlehen liegen oftmals und bei vielen Banken vor. Hohe Einsparungen sind möglich. Eine anwaltliche Prüfung und Vertretung lohnt sich fast immer, insbesondere natürlich bei einem bestehenden Widerspruchsrecht.

Wie bereits dargelegt ist in vielen Fällen aufgrund einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung ein Widerruf zu einem Verbraucherdarlehen noch möglich.

Der Verfasser konnte Mandanten hierbei in einer größeren Anzahl schon erfolgreich helfen. Welche Bank fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen verwendete und welche nicht kann jedoch so einfach nicht beantwortet werden. Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen wurden bei fast allen Banken verwendet aber dies zeitlich nicht durchgängig. Hierzu müssen auch die vielfachen Änderungen an Anforderungen zu richtigen und vollständigen Belehrungen erwähnt werden, die es in der Vergangenheit gab. Der Verbraucher kann in aller Regel eine fehlerhafte Belehrung nicht erkennen.

Durch das Entfallen einer Vorfälligkeitsentschädigung nach einem Widerruf und einer zinsgünstigen Umschuldung kann der Verbraucher generell ausgedrückt bereits hierdurch erheblich Geld einsparen. Je nach Darlehensschuld, der Restlaufzeit des Darlehens und vor dem Hintergrund des aktuellen historischen Zinstiefs etc. können oftmals Beträge im fünfstelligen Bereich -im Einzelfall auch 20.000,-- oder 30.000,-- EUR und mehr- eingespart werden.

In der Rhein-Neckar Region wurden beispielsweise von Sparkassen nach den Informationen des Verfassers wohl in einer großen Anzahl fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen über gewisse Zeiträume verwendet.

Den Widerruf zu erklären ist der erste Schritt. In fast allen Fällen ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung nicht nur sinnvoll sondern auch notwendig. Dies vor dem Hintergrund, dass oftmals eine zeitnahe Umschuldung mit einem günstigen Zinssatz stattfinden soll. Weiter wird gegenüber dem Verbaucher oftmals ein erklärter Widerruf abgelehnt, da ein Recht zu einem Widerruf nicht gegeben sei. Weiter ist die Berechnung der abzulösenden Forderung oft -zumindest für den Verbraucher- nicht nachvollziehbar. Weiter hängt es von der effektiven Verhandlung etc. ab, dass die Bank den Widerruf akzeptiert und bereit ist zeitnah die auszutauschenden Leistungen zu berechnen, die Sicherheiten bei Zahlung freizugeben u.s.w.

Natürlich steht zu Beginn die Frage bzw. die Prüfung, ob eine Widerrufsmöglichkeit besteht. Der nächste Schritte ist dem Mandanten den Ablauf zu erklären, dies insbesondere bei einer notwendigen Umfinanzierung. Eine anwaltliche Prüfung und bei einer Widerrufsmöglichkeit eine anwaltliche Vertretung zahlt sich fast immer aus. Der Anwalt kann auch je nach Einzelfall und bei entsprechendem Wunsch auch einen Vorschlag zu den Kosten machen.