I.Grundsätzliches zu Widerrufsmöglichkeiten bei Verbraucherdarlehen

I.Grundsätzliches zu Widerrufsmöglichkeiten bei Verbraucherdarlehen
28.10.2013428 Mal gelesen
Widerrufsmöglichkeit bei einem Verbraucherkredit bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Die Folge eines Widerrufs ist die Rückabwicklung des Darlehensvertrages und eine mögliche zinsgünstige Umfinanzierung. Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt bei einem Widerruf. Große Einsparungen sind möglich.

Tilgt ein Darlehensnehmer noch ein Verbraucherdarlehen -Konsumentenkredit, Immobilienkredit etc.- so besteht gemäß dem Darlehensvertrag evtl. noch eine längere Zinsbindung mit einer hohen Verzinsung. Bei einer derzeitigen Finanzierung und dem historischen Zinstief würde der Verbraucher wahrscheinlich einen wesentlich geringeren Zinssatz erhalten. Durch die Vergleichsrechnung (Zinssatz und zu verzinsendes Darlehen) kann je nach Fall sich eine große Einsparung durch eine Umfinanzierung ergeben. Diese Einsparung kann je nach Fall schnell auch einen fünfstelligen EUR-Betrag ausmachen.

Dazu muss der bestehende Darlehensvertrag aber gekündigt (ist bei bestehender Zinsbindung grundsätzlich gerade nicht möglich) werden oder der Widerruf erklärt werden. Voraussetzung ist, dass die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag bei Verträgen zwischen den Jahren 2001 und 2010 fehlerhaft war und deshalb der Widerruf noch nach Jahren erklärt werden kann. Sehr viele Belehrungen sind fehlerhaft.

Auf den Punkt gebracht ermöglichen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen den Ausstieg aus dem Darlehensvertrag mit dem hohen Zinssatz und gleichzeitig eine Umfinanzierung zu einem sehr günstigen Zinssatz.

Ist das zuvor Genannte möglich, so ergibt sich daraus, dass die empfangenen Leistungen beider Vertragspartner -Darlehensgeber und Darlehensnehmer- zurück zu erstatten sind. Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, so dass die teilweise große Einsparung durch eine Umfinanzierung auch erhalten bleibt. Durch die Rückabwicklung des Darlehensvertrages ergeben sich in den meisten Fällen weitere Erlöse bzw. Einsparungen, die zum oben genannten größten finanziellen Vorteil aufgrund des niedrigen Zinssatzes hinzukommen.

Kann der Darlehensnehmer heute für x Jahre der noch bestehenden Zinsbindung gemäß seinem Darlehensvertrag mit einer Umfinanzierung erheblich Geld einsparen, so sollte er als ersten Schritt den Darlehensvertrag und insbesondere die Widerspruchsbelehrung sichten. In der Folge kann er vor allem die Widerspruchsbelehrung durch einen Rechtsanwalt z.B. gegen eine geringe Pauschalgebühr prüfen lassen und bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung das Vorgehen und das weitere Procedere sich vom Rechtsanwalt erklären lassen. Hierzu sollte jedoch klargestellt werden, dass der Verbraucher in aller Regel nicht feststellen kann, ob die Belehrung fehlerhaft ist und diese vor allem den vorhandenen Gerichtsurteilen standhält. Weiter versuchen die Banken in aller Regel den Verbraucher "natürlich" zu erklären, dass in seinem Fall ein Widerruf nicht möglich ist. Weiter sollte die Rückabwicklung möglichst in einem klaren Zeitrahmen abgewickelt sein und hierzu wird nicht nur Verhandlungsstärke sondern auch die Sachkenntnis zu den Leistungspflichten bei einer Rückabwicklung notwendig sein, die der in diesem Gebiet arbeitende Rechtsanwalt mit bringt.