Es ist nun schon gut drei Monate her, dass der Bonner Solarzellenhersteller SolarWorld AG in den Fokus der Medien geriet. Anlass hierfür war - unter anderem - dass das Unternehmen Restrukturierungsbedarf mitteilte. Dabei gab die SolarWorld AG in einer kurzen Mitteilung bekannt, dass diese Restrukturierung auch Einschnitte für Anleger bedeute, die in Anleihen und Schuldscheindarlehen investierten.
An der Restrukturierung der SolarWorld AG wird nach wie vor gefeilt, sodass die Frage, was auf die Anleger, die in die beiden Papiere Anleihe 6,125 % SolarWorld AG 10/17 (WKN: A1CR73, ISIN: XS0478864225) oder die Anleihe 6,375 % Solar World AG 11/16 (WKN: A1H3W6, ISIN: XS0641270045) konkret zukommen wird nach wie vor offen ist. Weiterhin wird auch noch auf den eigentlich für März 2013 angekündigten Jahresfinanzbericht 2012 gewartet, dessen Veröffentlichung aber wegen der Restrukturierung verschoben wurde.
Anleger der SolarWorld AG-Anleihen, die in der jetzigen Situation rechtlichen Beistand wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits hunderte Anleger anderer Unternehmensanleihen, die z. B. über eine Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben.
Weitere Informationen:
Internetseite der SolarWorld-Interessengemeinschaft
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
www.solarworld-interessengemeinschaft.de