Kaufrecht

Kaufrecht

Das Kaufrecht beschäftigt sich mit Rechtsbeziehung zwischen einem Verkäufer und Käufer. Abweichend vom allgemeinen Schuldrecht finden sich Sonderregelungen bezüglich der Gewährleistungsrechte und abweichende Verjährungsfristen. Wenn Sie also an Ihrem Kaufgegenstand einen Mangel festgestellt haben, so müssen sie dem Verkäufer grundsätzlich zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung einräumen. Schlägt diese fehl, gibt Ihnen das Kaufrecht einige Folgerechte an die Hand.

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